Seit Jahren kämpft Julian Assange vor britischen Gerichten gegen seine Auslieferung an die USA. Die finale Entscheidung wurde noch einmal vertagt - dem Wikileaks-Gründer bleibt ein Hoffnungsschimmer.

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Wikileaks-Gründer Julian Assange darf nicht unmittelbar an die USA ausgeliefert werden. Das entschied der Londoner High Court am Dienstag. Die britische Justiz hat damit ihre Entscheidung über eine letzte Berufungsmöglichkeit für den Wikileaks-Gründer vertagt - demnach könnte dem Antrag auf Berufung des Australiers noch immer stattgegeben werden.

Wie die Richter ausführten, wurde der Berufungsantrag in sechs von neun Punkten abgelehnt. Bei drei weiteren Punkten hänge es davon ab, ob die US-Regierung und der britische Innenminister entsprechende Garantien abgeben könnten.

Dafür setzten die Richter eine Frist von drei Wochen. Die US-Regierung müsse bis dahin "auf zufriedenstellende Weise" garantieren, dass Assange bei einem Verfahren in den USA unter dem Schutz der Gesetze zur Meinungsfreiheit stehe und dass ihm nicht die Todesstrafe drohe.

Abschließende Entscheidung über Assanges Berufung ist für 20. Mai angekündigt

Eine abschließende Entscheidung soll auf Grundlage einer weiteren Anhörung am 20. Mai gefällt werden. Dabei gehe es um die Frage, ob Assange sich bei einem Verfahren in den USA auf das Recht auf Meinungsfreiheit berufen könne und hierbei dieselben Rechte genieße wie US-Staatsbürger, dass er nicht wegen seiner Staatsbürgerschaft vorverurteilt werde, und dass die Todesstrafe nicht verhängt werde.

Das Urteil am Dienstag nach einer zweitägigen Anhörung war mit großer Spannung erwartet worden. Assanges Frau Stella hatte die Befürchtung geäußert, er könne bei einer Ablehnung des Berufungsantrags unverzüglich in ein Flugzeug in die USA gesetzt werden.

US-Regierung wirft Julian Assange Spionage vor

Das juristische Tauziehen um den Wikileaks-Gründer beschäftigt die Weltöffentlichkeit seit Jahren. Die USA wollen den 52-jährigen Australier, der in Großbritannien inhaftiert ist, wegen der Veröffentlichung geheimer Dokumente und Verstößen gegen das Anti-Spionage-Gesetz vor Gericht stellen. Ihm drohen nach Angaben seiner Unterstützer bis zu 175 Jahre Haft.

Washington wirft ihm vor, mit der Whistleblowerin Chelsea Manning geheimes Material von US-Militäreinsätzen im Irak und in Afghanistan gestohlen, veröffentlicht und damit das Leben von US-Informanten in Gefahr gebracht zu haben. Assange sieht sich hingegen wegen einer journalistischen Tätigkeit strafrechtlich verfolgt. Seine Unterstützer warnen vor einem gefährlichen Präzedenzfall, der schwerwiegende Folgen für den investigativen Journalismus haben könnte.

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Assange sitzt seit beinahe fünf Jahren im Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh in London. Vor seiner Festnahme im April 2019 hatte er sich mehrere Jahre in der ecuadorianischen Botschaft in London dem Zugriff der Strafverfolgungsbehörden entzogen. Diese hatten ihn zunächst wegen Vergewaltigungsvorwürfen in Schweden ins Visier genommen. Diese Anschuldigungen wurden später jedoch aus Mangel an Beweisen fallen gelassen.

Menschenrechtsorganisationen, Journalistenverbände und auch Politiker fordern Assanges Freilassung

Bei einer zweitägigen Anhörung im Februar hatten beide Seiten ihre Argumente dargelegt. Assanges Anwälte führten unter anderem an, der Australier werde aus politischen Gründen verfolgt und dürfe daher nicht ausgeliefert werden. Die Anwälte der US-Justiz verwiesen auf negative Konsequenzen der Veröffentlichung vieler Tausend geheimer Dokumente durch Wikileaks.

Hunderte Menschen hatten vor dem Gerichtsgebäude für eine sofortige Freilassung Assanges demonstriert. Auch Journalistenverbände, Menschenrechtsorganisationen und Politiker setzen sich für ihn ein. Nicht zuletzt die australische Regierung drängt inzwischen auf ein Ende der Strafverfolgung. (dpa/AFP/ank)

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