Die Grünen-Politikerin Renate Künast wurde auf Facebook aufs Übelste beschimpft. Nun befand ein Gericht: alles hinnehmbar und legitim. Doch ist es das wirklich?
Jeder darf sagen, was er denkt. Meinungsfreiheit ist ein wichtiges Grundrecht. Zum Glück. Doch zum Glück gibt es auch Ausnahmen, für die das deutsche Strafgesetzbuch einige Paragraphen parat hält, zum Beispiel Volksverhetzung (§130), üble Nachrede (§186), Verleumdung (§187) oder Beleidigung (§185).
Der Fall Künast: Die Würde des Menschen ist unantastbar
Fakt ist: Wer die Würde eines anderen Menschen verletzt wird, macht sich strafbar. Und zwar völlig unabhängig davon, ob die Hassreden offline oder online stattfinden. Im Fall von
Im Frühjahr wurde die Grünen-Politikerin öffentlich auf Facebook beschimpft. "Schlampe", "Sondermüll" oder "hohle Nuss" sind da noch die vergleichsweise harmlosesten der 22 Kommentare, die das Gericht als hinnehmbare, legitime Meinungsäußerungen wertete.
Mit ihrem Antrag vorm Berliner Landgericht wollte Renate Künast erreichen, dass Facebook die personenbezogenen Daten des Kommentators herausgeben darf – ohne Erfolg. Und die Begründungen des Gerichtsbeschlusses lesen sich wie Satire.
Beeinträchtigung der freien Meinungsäußerung
Tatsächlich ist das Urteil ein Schlag ins Gesicht. Nicht nur für die Antragstellerin selbst, sondern für alle Frauen, die sich fortan Sätze wie "Knatter sie doch mal einer so richtig durch, bis sie wieder normal wird!" gefallen lassen müssen. Zumindest wenn man der Argumentation der Berliner Richter folgt.
Sie ist vor allem auch deshalb irritierend, weil der Eindruck entsteht, Hass im Netz würde gebilligt. Doch Beschimpfungen und Hassreden sind kein Ausdruck der freien Meinungsäußerung, sie beeinträchtigen sie und beschädigen somit schleichend unsere Demokratie.
Eine bundesweite, repräsentative Studie aus dem Juni 2019 bestätigt, was jeder selbst an sich und anderen beobachten kann: Im Internet fühlen sich Menschen genötigt zu schweigen, seltener ihre politische Meinung zu bekennen, sich weniger oft an Diskussionen zu beteiligen – aus Angst von Hasskommentaren.
Weniger Angst vor Konsequenzen
Speziell im Netz fühlen sich die Pöbler und Trolle unsichtbar, haben weniger Angst vor Konsequenzen (Zu Recht? Das fragen sich nach diesem Urteil wohl einige.) und dominieren deshalb häufiger die Kommentarspalten als den meisten von uns lieb ist.
Problematisch wird es dann, wenn das unsere Wahrnehmung verzerrt und der Eindruck entsteht, sie seien auch im wahren Leben in der Überzahl. Beinahe zwei Drittel der in der Forschungsbericht Befragten befürchtet, dass sich Hasskommentare auch offline auswirken können – und durch das aggressive Verhalten im Internet die Gewalt im Alltag zunehme.
Ob jemand, der im Netz darüber sinniert, einer 63-jährigen Frau "die Fresse zu polieren", es tatsächlich auch tun würde? Ich weiß es nicht. Doch zumindest würde ich wissen wollen, wer dahinter steckt um mich im Zweifel schützen zu können.
Apropos Schutz: Dreiviertel aller deutschen Internetnutzer finden übrigens, dass nicht genug getan wird, um die bestehenden Gesetze gegen Beleidigungen, Hassrede und Verleumdung auch im Netz konsequent durchzusetzen. Komisch, oder nicht?
Verwendete Quellen:
- Blog Compact.de Executive Summary: #HASS IM NETZ: Der schleichende Angriff auf unsere Demokratie
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