Nach einer langen Debatte und namentlicher Abstimmung wurde das Sicherheitspaket der Ampel im Bundestag beschlossen. Wie geht es nun weiter?
Gut aufgenommen wurde das Sicherheitspaket der Ampel nicht von allen Abgeordneten im Bundestag. Scharfe Kritik kam von der Union, den Linken und der AfD. Da es im Vorfeld auch innerhalb der Ampel-Fraktionen zu Unruhe kam, wurde namentlich über das Gesetzpaket abgestimmt. Letztlich gab es eine Mehrheit, das Gesetz ist verabschiedet und wird an den Bundesrat überstellt.
Was das Paket beinhaltet
- Das sogenannte Sicherheitspaket besteht aus drei Säulen: Nachgeschärft wird beim Waffenrecht, beim Asylrecht und bei den Befugnissen der Sicherheitsbehörden. So wird nun deutlich gemacht, dass das Verbot, Waffen bei Volksfesten oder Sportveranstaltungen mitzuführen, auch für Messer gilt, die an dieser Stelle im Waffengesetz künftig ausdrücklich erwähnt werden sollen.
- Die Sicherheitsbehörden sollen die Möglichkeit erhalten, in bestimmten Fällen biometrische Daten im Internet abgleichen zu können.
- Künftig soll zudem gelten, dass Asylsuchende, für deren Schutzersuchen nach den sogenannten Dublin-Regeln ein anderes europäisches Land die Verantwortung trägt, von staatlichen Leistungen ausgeschlossen werden – wenn die Ausreise für sie rechtlich und tatsächlich möglich ist. Ausnahmen soll es hier geben, wenn Kinder betroffen sind. Auch sollen sich Heimreisen anerkannt Schutzberechtigter nicht auf ihren Schutzstatus auswirken, wenn sie "sittlich zwingend geboten" sind.
Die neue Vorsitzende des Bundesrates,
Was der Bundesrat ausrichten kann
Bei einem Teil des Gesetzespakets handelt es sich laut Tagesordnung des Bundesrates um ein sogenanntes Einspruchsgesetz. Das bedeutet: Der Bundesrat kann das Gesetz kaum nachhaltig blockieren. Die Länderchefs können aber beschließen, dem Gesetz in seiner jetzigen Form nicht zuzustimmen. Konkret handelt es sich dabei um die Verschärfungen im Asylrecht und im Waffenrecht.
Sollten die Länder dem Gesetz in dieser Form mehrheitlich nicht zustimmen, müsste es noch einmal im Vermittlungsausschuss nachverhandelt werden. Dafür spricht sich laut eines Plenar-Antrags etwa das Bundesland Bayern aus. Die Begründung: Das Paket wird der notwendigen Zeitenwende in der Migrationspolitik nicht gerecht.
Der Vermittlungsausschuss ist ein Gremium, dem je 16 Mitglieder aus Bundestag und Bundesrat angehören. Die Aufgabe: Einen Konsens zwischen Bundesrat und Bundestag finden. Weichen die Beschlüsse des Gremiums vom erarbeiteten Gesetzentwurf ab, muss der Bundestag erneut abstimmen. Bleibt das Vermittlungsverfahren ohne Ergebnis, hat der Bundesrat die Möglichkeit, Einspruch einzulegen. Dieser Einspruch kann wiederum vom Bundestag überstimmt werden.
Beim zweiten Teil des Gesetzespakets handelt es sich um ein sogenanntes Zustimmungsgesetz. Das bedeutet, das Gesetz kann nur verabschiedet werden, wenn sich Bundesrat und Bundestag einig sind. Dabei geht es um die erweiterten Befugnisse der Sicherheitsbehörden. Etwa die Möglichkeit, unter Umständen biometrische Daten im Internet abgleichen zu können.
Scharfe Kritik von NGOs
Kritik gab es von Menschenrechtsorganisationen, etwa Pro-Asyl. "Wir befinden uns in einer Notlage! Mit dem sogenannten '#Sicherheitspaket' gießt die Bundesregierung rechtspopulistische Ideen in Gesetze. Damit werden keine existierenden Probleme gelöst, aber bewusst Grundrechtsverletzungen in Kauf genommen & die Rechtsstaatlichkeit gefährdet!", schreibt die Organisation auf X.
"Wenn das Paket erlassen wird, dann führt das zu Armut, Diskriminierung und mehr Überwachung!", schreibt die Gesellschaft für Freiheitsrechte auf X. Auch die Linken-Politikerin Martina Renner kritisiert das Gesetz auf der Plattform scharf: "„Sicherheitspaket“ der Ampel bringt keine Sicherheit, sondern für Geflohene mehr Leid & Perspektivlosigkeit. Verantwortungslose Haltung der Ampel macht Schutzsuchende damit zum Spielball von Staaten."
Kritik gibt es auch von der CSU, Alexander Dobrindt bemängelt, dass die Maßnahmen nicht ausreichen: "Das 'Sicherheitspaket' der Ampel verdient seinen Namen nicht! Keine wirksamen Maßnahmen, um Migration zu begrenzen, keine Leistungskürzungen und kein biometrischer Datenabgleich."
Verwendete Quellen
- dpa
- X-Post von Martina Renner
- X-Post von Pro Asyl
- X-Post der Gesellschaft für Freiheitsrechte
- X-Post der CSU
- Debatte im Bundestag
- Plenarantrag des Bundeslands Bayern
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