Unionspolitiker wollen zum besseren Schutz von Frauen vor Gewalttaten das Strafrecht und Zivilrecht an mehreren Stellen verschärfen. Ein entsprechender Gesetzentwurf des rechtspolitischen Sprechers der Unionsfraktion, Günter Krings (CDU), soll in den kommenden Wochen in den Bundestag eingebracht werden, wie die "Welt" vom Montag unter Berufung auf den ihr vorliegenden Entwurf berichtete.
Danach sollen bestimmte Tötungs-, Körperverletzungs- und Sexualdelikte künftig schärfer bestraft werden können. Außerdem soll der Einsatz einer elektronischen Fußfessel für Gewalttäter bundesweit einheitlich geregelt werden. Bislang können Gewalttäter, die mit einem Kontaktverbot belegt werden, nur in einigen Bundesländern mithilfe einer Fußfessel elektronisch überwacht werden.
Es gebe eine "dramatische Zunahme von familiärer und häuslicher Gewalt", sagte Krings mit Blick auf das gerade veröffentlichte Lagebild zur häuslichen Gewalt für das Jahr 2023. Es sei "unerträglich, dass 155 Frauen im Jahr 2023 durch ihre Partner oder Ex-Partner getötet worden sind".
Die Polizeiliche Kriminalstatistik bestätige zudem die Wahrnehmung, dass die Gewaltkriminalität insgesamt deutlich ansteige. "Die zunehmende Verrohung unserer Gesellschaft ist alarmierend." Dies dürfe die Politik nicht länger hinnehmen.
Ein weitreichender Vorschlag betrifft demnach die Verschärfung des Mordparagrafen. Bislang gilt die Tötung eines Menschen nur dann als Mord, wenn bestimmte Mordmerkmale erfüllt sind. Das ist etwa der Fall, wenn der Täter heimtückisch oder grausam handelt.
Der Gesetzentwurf schlägt eine Erweiterung vor. Künftig soll auch dann als Mörder gelten, wer sein Opfer "unter Ausnutzung der körperlichen Überlegenheit" tötet. Es gelte zu Recht "als besonders verwerflich, niederträchtig und feige, sich an einem Schwachen, Hilflosen, Wehrlosen zu vergreifen", heißt es in der Begründung und weiter: "Bisher wird dieser Aspekt jedoch gerade nicht bei Mord, beim schweren Raub und der gefährlichen Körperverletzung berücksichtigt."
So würden Femizide, bei dem ein körperlich überlegener Mann seine Partnerin tötet, oft als Totschlag geahndet, weil klassische Mordmerkmale fehlten, heißt es demnach aus der Union. © AFP
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