Der Linken-Politiker Gregor Gysi hält sich eine erneute Kandidatur für den Deutschen Bundestag offen. "Wenn Sie von mir wissen wollen, ob ich heute kandidiere, sage ich Ihnen: Ich fahre jetzt in den Urlaub und werde mir dabei Gedanken machen, und dazu werde ich mich jetzt nicht äußern", sagte der 76-Jährige nach dem Verfassungsurteil zum Wahlrecht in Karlsruhe. Das Urteil wertete Gysi als "Aufwind" für seine Partei.

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Nach der Entscheidung der Verfassungsrichter gilt die sogenannte Grundmandatsklausel vorerst weiter. Sie besagt, dass Parteien auch dann in der Stärke ihres Zweitstimmenergebnisses in den Bundestag einziehen, wenn sie unter der Fünf-Prozent-Hürde liegen, aber mindestens drei Direktmandate gewinnen.

Davon profitierte bei der Wahl 2021 die Linke - und Gysi war mit entscheidend: Der seit Jahrzehnten sehr bekannte Anwalt gewann eines von drei Direktmandaten seiner Partei und half ihr damit über die Schwelle. Da Gysi auch 2025 gute Chancen auf ein Direktmandat hätte, ist seine Entscheidung über eine Kandidatur für die Linke von Bedeutung.

Die Partei steckt in der Krise und im Umfragetief. Bundesweit kommt sie nur noch auf Werte um die drei Prozent. Im Oktober hatte sich ein Flügel um die Abgeordnete Sahra Wagenknecht abgespalten. Das neue Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) steht im Umfragen weit besser als die Linke.  © dpa

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