Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck und Umweltministerin Steffi Lemke (beide Grüne) haben die neue Ökodesign-Verordnung der EU als wichtigen Schritt hin zu mehr Nachhaltigkeit und Umweltschutz begrüßt. Die Verordnung, auf die sich Vertreter des EU-Parlaments und der Mitgliedstaaten bereits Anfang Dezember geeinigt hatten, wurde am Freitag von den Mitgliedstaaten der Europäischen Union unterzeichnet, wie Habecks und Lemkes Ministerien gemeinsam mitteilten.

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Umweltministerin Lemke bezeichnete die Regelung für einen EU-weit neuen Standard für nachhaltige Produkte als "Meilenstein". Zukünftig könnten Anforderungen an das Produktdesign gestellt werden, "die dafür sorgen, dass Produkte länger halten, reparierbar sind, recyceltes Material enthalten und gut recycelt werden können", erklärte sie.

"Ich begrüße ganz besonders, dass Hersteller und Vertreiber gebrauchsfähige Textilien nicht mehr einfach vernichten dürfen", fügte sie hinzu- Dies sei "ein wichtiger Schritt aus der Wegwerfgesellschaft".

Wirtschafts- und Klimaschutzminister Habeck hob hervor, dass die neue Ökodesign-Verordnung "den gesamten Lebenszyklus von Produkten" betrachte. Sie besitze daher "großes Potenzial für die klimafreundliche Kreislaufwirtschaft und die Entstehung von grünen Leitmärkten", erklärte er. Ökodesign sei damit auch "ein wichtiger Beitrag zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit unserer Industrie, denn es steht für Qualität, Effizienz und Ressourcensparsamkeit".

Die sogenannte Ökodesign-Verordnung ersetzt eine Richtlinie, die bislang vor allem Vorgaben zum Energieverbrauch von Elektrogeräten machte. Diese Vorschriften werden nun deutlich verschärft und ausgeweitet, etwa um das Vernichtungsverbot für Textilien und Schuhe. Auch Unternehmen in anderen Bereichen sind dazu angehalten, Maßnahmen gegen derartige Ressourcenverschwendung zu unternehmen.

Für welche Produkte und Stoffe die Regeln im Detail gelten, soll in weiteren Schritten durch die EU-Kommission festgelegt werden - zunächst für Möbel, Textilien und Schuhe, Eisen, Stahl, Aluminium, Reinigungsmittel und Chemikalien. Dabei sind laut Bundesumwelt- und Wirtschaftsministerium Übergangsfristen von 18 Monaten vorgesehen, den Bedürfnissen von kleinen und mittleren Unternehmen werde "besonders Rechnung getragen".

Profitieren sollen von der Neuregelung auch die Verbraucherinnen und Verbraucher. "Denn durch geringeren Stromverbrauch sowie Langlebigkeit und Reparierbarkeit ihrer Produkte sparen sie Kosten", erklärten die beiden Ministerien. Zugleich sollen die Verbraucher demnach "hilfreiche Tools" für ihre Kaufentscheidung an die Hand bekommen, darunter einen "Digitalen Produktpass, ein Ökodesign-Label sowie einen Reparierbarkeits-Index".

Nach dem Beschluss der EU-Mitgliedstaaten muss die Ökodesign-Verordnung nun noch formal im Europäischen Parlament angenommen werden. Nach Angaben von Habecks und Lemkes Ministerien kann sie dann "voraussichtlich" im zweiten Quartal 2024 in Kraft treten.  © AFP

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