Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Stephan Harbarth, hat den vorläufigen Stopp des Heizungsgesetzes verteidigt. "Die Gesetzesverabschiedung hatte zu unterbleiben, weil die Verschiebung des Abschlusses des Gesetzgebungsverfahrens eher hinzunehmen ist als eine potentiell irreversible Verletzung der Abgeordneten-Beteiligungsrechte", sagte Harbarth dem "Handelsblatt" vom Montag.

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Im Eilverfahren sei es damit lediglich um eine "Folgenabwägung" gegangen. Ob Abgeordnetenrechte verletzt worden seien, werde in einem Hauptsacheverfahren geprüft.

Harbarth räumte zwar ein, dass Politik in schwierigen Zeiten herausfordernd sei, mahnte jedoch: "Gefühlte Zwänge der Politik sind aber kein Freibrief, um sich über verfassungsrechtliche Bindungen hinwegzusetzen." Das Gericht nehme seine Kontrollaufgabe wahr, auch wenn das nicht allen gefalle. "Für jeden, der Macht innehat, ist es mitunter ärgerlich, wenn das Bundesverfassungsgericht die Macht begrenzt", sagte Harbarth. Gleichzeitig gelte aber: "Jede Verfassungswidrigkeit ist eine zu viel."

Die Ampel-Koalition hatte sich Ende Juni nach wochenlangem Streit auf letzte Details des Heizungsgesetzes geeinigt. Der Gesetzentwurf sollte eigentlich vor der Sommerpause verabschiedet werden. Im Vergleich zum ursprünglich in den Bundestag eingebrachten Entwurf gab es allerdings deutliche Änderungen.

Der CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Heilmann hatte deswegen eine "unzulässige Fristverkürzung" beklagt, die es ihm als Abgeordneten unmöglich mache, die neue Vorlage in der gegebenen Zeit zu prüfen. Das Bundesverfassungsgericht gab einem Eilantrag Heilmanns statt. Die zweite und dritte Lesung des Gesetzentwurfs musste verschoben werden und soll nun direkt nach der parlamentarischen Sommerpause stattfinden.  © AFP

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