- Mehrere Bundesländer planen Medienberichten zufolge, das Neun-Euro-Ticket bei Kindern aus sogenannten Hartz-IV-Haushalten mit Sozialleistungen zu verrechnen.
- Konkret geht es demnach um Baden-Württemberg, Bayern, Thüringen und Niedersachsen.
- Grünen-Chefin Ricarda Lang äußerte sich zum Thema.
Mehrere Bundesländer planen Medienberichten zufolge, das Neun-Euro-Ticket bei Kindern aus sogenannten Hartz-IV-Haushalten mit Sozialleistungen zu verrechnen. Wie das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) unter Berufung auf das Portal hartziv.org und die "Westfälische Allgemeine Zeitung" (WAZ) berichtet, geht es konkret um Kinder und Jugendliche, die das für Juni, Juli und August erhältliche Ticket als Schülerfahrkarte nutzen.
Diese zahlt normalerweise das für Arbeitslosengeld II ("Hartz IV") zuständige Jobcenter. Baden-Württemberg, Bayern, Thüringen,und Niedersachsen planen den Angaben zufolge, die Differenz zum normalerweise teureren Ticket in den genannten Fällen zurückzufordern. Das RND schreibt: "Am Ende entscheide jedoch die Verwaltungspraxis vor Ort, heißt es in Niedersachsen. Demnach entscheidet das Jobcenter, ob die (...) Familie den Differenzbetrag behalten oder zurückzahlen müsse."
Neun-Euro-Ticket: BaWü-Ministerium spricht von "ungerechtfertiger Bereicherung"
Das baden-württembergische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus wiederum spricht laut des Berichts von einer "ungerechtfertigten Bereicherung", die das eingesparte Geld darstellen würde. Die Behörde verweist in dem Zusammenhang auf Paragrafen im Sozialgesetzbuch (SGB II). Wie hartziv.og schreibt, würden die Bundesländer entsprechende Regelungen aber unterschiedlich handhaben. Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein beispielsweise wollen das Geld demzufolge nicht zurückfordern. Auch der "Merkur" berichtete mit Verweis auf die Seite "gegen-hartz.de" über das Thema.
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