Der Arbeitsminister hat angekündigt, arbeitsunwillige Bürgergeldempfänger zu sanktionieren. Allerdings gibt es rechtliche Einschränkungen und es ist nicht klar, ob die Pläne des Ministeriums so aufgehen.

Eine Analyse
Dieser Text enthält eine Einordnung aktueller Ereignisse, in die neben Daten und Fakten auch die Einschätzungen von Lukas Weyell sowie ggf. von Expertinnen oder Experten einfließen. Informieren Sie sich über die verschiedenen journalistischen Textarten.

Eigentlich sollte das Bürgergeld das oft kritisierte Hartz-IV-System ablösen. Das hatte sich die SPD auf die Fahnen geschrieben. Eine wichtige Änderung sollte dabei die Abschaffung von Sanktionen sein. Diese waren 2019 vom Bundesverfassungsgericht teilweise als verfassungswidrig eingestuft worden.

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Nun macht Arbeitsminister Hubertus Heil Schlagzeilen mit seinen Plänen, arbeitsunwillige Bürgergeldbezieher mit einem vorübergehenden kompletten Entzug der Transferleistungen zu sanktionieren. Droht nach der Ankündigung von Olaf Scholz, konsequenter abschieben zu wollen, der zweite Richtungswechsel der SPD?

Was sieht Heils Entwurf vor?

Aktuell ist der Entwurf noch in der Abstimmung mit den anderen Ministerien. Erst dann soll er noch in diesem Monat dem Bundestag vorgelegt werden. Ziel der Sanktionen ist es, Geld einzusparen. So wie alle anderen Ressorts, muss auch das Bundesarbeitsministerium sparen, nachdem das Bundesverfassungsgericht den Haushalt der Ampel gekippt hatte. Daher soll jedem, der zumutbare Arbeit beharrlich verweigert, künftig das Bürgergeld bis zu zwei Monate lang komplett gestrichen werden.

Heil hofft, damit 170 Millionen Euro pro Jahr zu sparen, davon 150 Millionen Euro allein beim Bund. Kritiker bemängeln allerdings, dass diese Summe deutlich zu hoch gegriffen ist. Gegenüber dem "Spiegel" gaben "informierte Kreise" ein Einsparpotenzial von zehn Millionen Euro im Jahr an.

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Sind die Sanktionen rechtlich möglich?

Die Antwort ist Jein. Zwar hat das Bundesverfassungsgericht die Sanktionen des Hartz-IV-Systems teilweise als verfassungswidrig eingestuft, allerdings haben die Richter in der Begründung ein Schlupfloch gelassen.

Holger Schäfer vom Institut der Deutschen Wirtschaft in Köln erklärt gegenüber unserer Redaktion: "Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil sogar explizit die Möglichkeit einer Totalsanktion für Personen eröffnet, die ein Arbeitsangebot ablehnen, das bei Annahme zur Beendigung der Bedürftigkeit führen würde." Wichtig ist hierbei allerdings, dass diese Arbeit wirklich existenzsichernd ist. Damit wäre die Annahme von Minijobs oder das "aufstocken" nicht durch Sanktionen durchsetzbar.

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Sind Sanktionen überhaupt sinnvoll?

Hierzu gibt es unterschiedliche Meinungen. Vereine wie "Sanktionsfrei" setzen sich seit Jahren für eine Abschaffung jeglicher Sanktionen ein. Auch ist die Zahl derer, die von Sanktionen betroffen sind, verglichen mit der Gesamtzahl an Bürgergeldbeziehern verschwindend gering. Trotzdem halten Wirtschaftsexperten wie Holger Schäfer Sanktionen für besonders hartnäckige Fälle von Arbeitsverweigerung für sinnvoll, "weil die Evaluationsforschung die Wirksamkeit der Sanktionierung grundsätzlich belegen kann".

Auch Andreas Peichl vom ifo Zentrum für Makroökonomik und Befragungen hält Sanktionen generell für sinnvoll. Um Menschen vermehrt wieder in Beschäftigung zu bekommen, sei das Instrument wirksam, aber: "Wie stark ist allerdings unklar und hängt von Kontext und vielen Details ab." Hierzu bleibt abzuwarten, wie das Gesetz von Hubertus Heil nach der Abstimmung im Kabinett im Detail ausformuliert wird.

Über die Gesprächspartner

  • Andreas Peichl ist Professor der Volkswirtschaftslehre an der Ludwig-Maximilians-Universität München und Leiter des ifo Zentrums für Makroökonomik und Befragungen.
  • Holger Schäfer ist Senior Economist für Beschäftigung und Arbeitslosigkeit beim Institut der Deutschen Wirtschaft in Köln.

Verwendete Quellen

Heil

Arbeitsminister Heil warnt: Nicht wegen Bürgergeld kündigen

Seit der Einführung des Bürgergeldes am 1. Januar gibt es Berichte über Menschen, die ihren Job kündigen und lieber Bürgergeld beziehen. Davor hat Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) jetzt mit klaren Worten gewarnt. (Photocredit: picture alliance/dpa | Kilian Genius)
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