- Gegen Thüringens Ministerpräsidenten Bodo Ramelow (Linke) sowie AfD-Fraktionschef Björn Höcke können staatsanwaltschaftliche Ermittlungen beginnen.
- Bei Ramelow geht es um den Vorwurf der Beleidigung eines AfD-Abgeordneten.
- Höcke wird Volksverhetzung und Verleumdung vorgeworfen.
Gegen Thüringens Ministerpräsidenten
Die Entscheidung sei in beiden Fällen einstimmig gefallen, hieß es von Parlamentariern mehrerer Fraktionen. Der Ausschuss tagte hinter verschlossenen Türen. Bei Ramelow geht es um den Vorwurf der Beleidigung eines AfD-Abgeordneten, bei
Vorwurf der Beleidigung: Bodo Ramelow zeigte Mittelfinger und nannte Möller "widerlichen Drecksack"
Ramelow hatte die Ausschussmitglieder gebeten, dem Antrag der Staatsanwaltschaft Erfurt stattzugeben, damit die Vorwürfe gegen ihn geprüft werden könnten. In einem Schreiben an den Landtag erklärte der Regierungschef, er möchte "nicht als außerhalb des Gesetzes stehend angesehen werden". Zudem geht daraus hervor, dass er sich vom ehemaligen Bundestagsfraktionschef der Linken, Rechtsanwalt Gregor Gysi, juristisch vertreten lasse.
Grund für die Ermittlungen ist ein Vorfall im Landtag im Juli, als Ramelow dem AfD-Abgeordneten Stefan Möller von der Regierungsbank aus den Mittelfinger gezeigt hatte. Außerdem nannte er Möller in einer Debatte über den künftigen Umgang mit NSU-Akten einen "widerlichen Drecksack".
Möller erstattete daraufhin Anzeige gegen den Ministerpräsidenten. In seinem Schreiben an den Landtag nennt Ramelow den Vorfall inakzeptable und spricht von einer "nicht angemessenen Geste inklusive Zwischenruf".
Vorwurf der Volksverhetzung und Verleumdung bei AfD-Fraktionschef Björn Höcke
Bei AfD-Rechtsaußen Höcke liegen der Staatsanwaltschaft Mühlhausen zwei Anzeigen wegen des Verdachts der Volksverhetzung sowie wegen Verleumdung vor.
Es soll laut Staatsanwaltschaft unter anderem um eine Äußerung von Höcke in den sozialen Medien gehen, der sich gegen die Seenotretterin Carola Rackete gerichtet haben soll. Höcke soll laut Staatsanwaltschaft ein Bild von Rackete gepostet haben mit der Zeile: "Ich habe Folter, sexuelle Gewalt, Menschenhandel und Mord importiert".
Er könnte damit eine bestimmte Menschengruppe - Flüchtlinge - pauschal als Kriminelle stigmatisiert haben, so der Verdacht. Bei der zweiten Anzeige gehe es darum, dass der AfD-Politiker eine Frau in einem Facebook-Post als Ex-Terroristin bezeichnet haben soll, die Fremden dabei helfe, den Sozialstaat zu plündern.
Der Bundesverfassungsschutz hatte Höcke im März als rechtsextremistische Führungspersönlichkeit eingestuft.
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