- Kommt die allgemeine Impfpflicht oder nicht?
- Bundesgesundheitsminister bringt weiterhin keinen Antrag ein.
- Darüber hinaus will er auch kein nationales Impfregister.
Bundesgesundheitsminister
"Der Aufbau eines Impfregisters dauert lange und ist auch datenschutzrechtlich nicht unumstritten." Auf Details einer Impfstatus-Kontrolle ohne Register wollte er aber nicht eingehen, um noch zu formulierenden Anträgen im Bundestag nicht vorzugreifen.
Zur Begründung einer allgemeinen Impfpflicht wies er auf die seiner Ansicht nach zu niedrige Impfquote hin. Das Virus könne sich auch noch einmal verändern, in dem es wie Omikron höchstansteckend bleibe, aber wieder tödlich wie Delta werde. "So etwas kann niemand ausschließen. Daher sind Werte von 80 Prozent deutlich zu niedrig."
Lesen Sie auch: Österreich handelt: Wie unsere Nachbarn die Impfpflicht gesetzlich regeln
PCR-Tests bei der Freitestung vorrangig für Gesundheits- und Pflegepersonal
Lauterbach verteidigte, dass die genaueren PCR-Tests bei der Freitestung für ein vorzeitiges Quarantäne-Ende jetzt vorrangig für Gesundheits- und Pflegepersonal vorgehalten werden sollen. "Wir werden nicht genug PCR-Tests haben, da ist die Kapazität begrenzt", sagte er.
Für andere Gruppen wie in den Schulen sei ein Antigentest ausreichend. Für das Freitesten funktioniere dieser Test sehr gut. "Er funktioniert nicht ganz so gut am Anfang einer Infektion", so Lauterbach, "er funktioniert aber sehr gut, wenn man zurück will." (dpa/sap)
"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.