Am 23. Februar 2025 findet die Wahl zum 21. Bundestag statt. Wer nicht persönlich vor Ort wählen will oder kann, der kann vorab per Briefwahl abstimmen. Wie das funktioniert, erklärt diese Übersicht.
Nach dem Ampel-Aus und der gescheiterten Vertrauensfrage von Bundeskanzler
Wer die Briefwahl beantragt, kann aber auch schon deutlich früher abstimmen. Hier die wichtigsten Informationen zum Ablauf der Briefwahl.
Wie beantrage ich die Briefwahl und was benötige ich dafür?
Für die Beantragung der Briefwahl benötigt man einen Wahlschein. Dieser kann bei der Gemeinde des Hauptwohnsitzes beantragt werden. Das geht entweder persönlich beim jeweiligen Bürgeramt oder schriftlich per Brief, Fax oder E-Mail. Bei vielen Gemeinden ist es auch möglich, die Unterlagen online anzufordern. Der Antrag muss schriftlich erfolgen, per Telefon ist es nicht möglich.
Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich bereits ein Vordruck, der genutzt werden kann, um die Briefwahl zu beantragen. Dieser muss nur ausgefüllt und zurückgesendet werden. Der Antrag ist aber auch schon möglich, bevor die Wahlbenachrichtigung eingegangen ist.
Hierfür müssen folgende Angaben gemacht werden:
- Familienname
- Vornamen
- Geburtsdatum und
- Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
Wer für andere einen Antrag stellt, muss eine schriftliche Vollmacht beifügen. Diese ist nur persönlich oder schriftlich, aber nicht elektronisch (per Mail) möglich. Menschen mit Behinderung können sich bei der Beantragung von einer Person helfen lassen.
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Wann kann man Briefwahl für die Bundestagswahl beantragen?
Es ergibt Sinn, den Antrag auf Briefwahl so schnell wie möglich zu stellen. Dafür muss man nicht auf die Wahlbenachrichtigung warten, sondern kann auch initiativ einen Antrag stellen (siehe oben).
Der Wahlschein kann bis spätestens Freitag, 15:00 Uhr vor dem eigentlichen Wahltermin beantragt werden. Der letztmögliche Termin für die Beantragung ist also der 21. Februar 2025. In Ausnahmefällen (etwa nachgewiesener plötzlicher Erkrankung) kann er noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr beantragt werden.
Wichtig ist, dass der Brief mit dem ausgefüllten Stimmzettel bis zum Wahlsonntag, also dem 23. Februar 2025, um 18:00 Uhr bei der zuständigen Stelle eingegangen ist. Wenn die Briefwahl-Unterlagen bei der zuständigen Stelle abgeholt werden, kann auch vor Ort und Stelle gewählt werden.
Dafür muss der Stimmzettel unbeobachtet ausgefüllt und anschließend direkt vor Ort abgegeben werden.
Wie fülle ich den Briefwahlbogen aus?
- 1. Sie haben einen Stimmzettel mit zwei Stimmen. Die Erststimme ist links auf dem Wahlzettel einzutragen, die Zweitstimme rechts.
- 2. Die Erststimme geben Sie an einen Kandidaten aus Ihrem Wahlkreis. Derjenige mit den meisten Stimmen aus dem Wahlkreis zieht als direkt gewählter Abgeordneter in den Bundestag ein.
- 3. Die Zweitstimme geben Sie einer Partei. Die Zweitstimme bestimmt darüber, wie viel Sitze jede Partei am Ende im Bundestag erhält (nach Abgleichung mit den Direktmandaten).
- 4. Achten Sie darauf, nur jeweils ein Kreuz pro Stimme zu vergeben, dieses in den dafür vorgesehenen Kreis einzutragen und keine anderen Buchstaben oder Symbole auf den Stimmzettel einzutragen. Das kann sonst dazu führen, dass der Stimmzettel als ungültig gewertet wird.
- 5. Falten Sie den Stimmzettel.
- 6. Legen Sie den ausgefüllten Stimmzettel in den Stimmzettelumschlag (blau) und verschließen Sie diesen.
- 7. Füllen Sie den Wahlschein aus und unterschreiben Sie ihn.
- 8. Legen Sie den Stimmzettelumschlag (blau) und den Wahlschein in den Wahlbriefumschlag (rot).
- 9. Senden Sie den Wahlbrief rechtzeitig ab. Er muss spätestens am Wahltag (23. Februar 2025) um 18:00 Uhr bei der zuständigen Stelle eingehen, damit Ihre Stimme zählt.
Wie funktioniert die Briefwahl für die Bundestagswahl aus dem Ausland?
Ebenso wie in Deutschland kann auch aus dem Ausland an der Bundestagswahl teilgenommen werden. Hierzu muss der Wahlbrief ausreichend frankiert sein, um auch in Deutschland anzukommen. Außerdem ist wichtig, dass der Brief früh genug versandt wird, um am Wahltag um 18:00 Uhr bei der zuständigen Stelle zu sein.
Die Bundeswahlleiterin empfiehlt, Wahlbriefe aus dem außereuropäischen Ausland per Luftpost zu versenden. Dazu muss dieser mit einem Luftpostaufkleber (Priority/Prioritaire) versehen werden, den man unter anderem online bei der Deutschen Post und anderen Anbietern findet.
Korrektur: In einer früheren Version dieses Artikels wurde berichtet, dass der späteste Zeitpunkt für die Beantragung der Briefwahlunterlagen Freitag (21. Februar), 18 Uhr sei. Richtig ist laut "Bundesregierung.de", dass die Unterlagen am Freitag vor der Wahl bis 15:00 Uhr beantragt werden können.
Verwendete Quelle
- bundeswahlleiterin.de: Briefwahl
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