Knapp vier Wochen nach der Wahl hat der Bundeswahlausschuss das amtliche Endergebnis veröffentlicht. Große Überraschungen bleiben aus, doch Stimmkorrekturen gab es bei mehreren Parteien.

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Der Bundeswahlausschuss hat am Freitag das endgültige Ergebnis der Bundestagswahl vom 23. Februar festgestellt. Wie Bundeswahlleiterin Ruth Brand in Berlin mitteilte, bleibt das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) weiter knapp unter fünf Prozent und ist damit nicht mehr im Bundestag vertreten. Die Partei erhielt aber gut 4000 Stimmen mehr als im vorläufigen Ergebnis. Das BSW kam damit auf einen Gesamtstimmenanteil von 4,981 Prozent (vorläufiges Ergebnis: 4,972 Prozent).

Der prozentuale Stimmenanteil für die anderen im Bundestag vertretenen Parteien blieb unterdessen gleich: Nach dem amtlichen Endergebnis sind CDU/CSU mit 28,6 Prozent der Zweitstimmen klar stärkste Kraft. Es folgen die AfD mit 20,8 Prozent, die SPD mit 16,4 Prozent und die Grünen mit 11,6 Prozent. Auch die Linke schafft mit 8,8 Prozent klar den Wiedereinzug in den Bundestag.

Auch bei der Sitzverteilung gab es im Vergleich zum vorläufigen Ergebnis keine Änderung. Neben dem BSW scheiterte auch die FDP mit 4,3 Prozent an der Fünf-Prozent-Hürde.

Leichte Stimmenkorrekturen bei mehreren Parteien

Nicht nur beim BSW ergaben sich minimale Veränderungen bei der absoluten Zahl der gültigen Zweitstimmen. Bei der CDU kamen beispielsweise 1.674 Stimmen dazu, bei der SPD 840 und bei der AfD 1.632. Dagegen wurden der FDP 121 Stimmen abgezogen. Diese Veränderungen seien vor allem die Folge von Berichtigungen der vorläufigen Zweitstimmergebnisse in Niedersachsen (plus 3.271), Bayern (plus 932) und Baden-Württemberg (plus 912), wie Bundeswahlleiterin Brand sagte.

Sie berichtete auch von kleineren Mängeln bei der Wahl. So seien im Wahlkreis Trier in Rheinland-Pfalz von der Druckerei auch Stimmzettel für Berlin-Pankow ausgeliefert worden. 15 Bürger hätten damit auch ihre Stimme abgegeben. Diese Stimmzettel seien für ungültig erklärt worden.

Drei Fälle von doppelter Stimmabgabe festgestellt

In mehreren Bundesländern seien in einzelnen Fällen Wahlunterlagen versehentlich doppelt verschickt worden. Dort seien sofort Maßnahmen ergriffen worden, um eine doppelte Stimmabgabe auszuschließen.

BSW scheitert in Karlsruhe mit Antrag auf Neuauszählung von Bundestagswahl

Das Bündnis Sahra Wagenknecht ist vor dem Bundesverfassungsgericht mit dem Versuch vorerst gescheitert, eine Neuauszählung der Stimmen bei der Bundestagswahl zu erreichen. Die Partei war mit 4,97 Prozent der Stimmen denkbar knapp an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert.

Trotzdem wurden drei Fälle von doppelter Stimmabgabe registriert, etwa im thüringischen Wahlkreis Eichsfeld-Nordhausen-Kyffhäuserkreis. Dort habe im Wahllokal eine Person den Wahlvorstand abgelenkt, sodass sich eine andere einen zweiten Stimmzettel nehmen konnte und schließlich zwei Stimmzettel abgegeben habe. Auch in Hamburg-Wandsbek und im sächsischen Wahlkreis Erzgebirgskreis I seien Wähler zweimal gekommen und hätten es geschafft, doppelt zu wählen. In den drei Fällen sei Strafanzeige erstattet worden, sagte Brand.

Der Anteil der Briefwähler sank deutlich auf 37,0 Prozent. 2021 hatte er einen Rekordwert von 47,3 Prozent erreicht. Bayern hatte 2025 mit 52,2 Prozent den höchsten Anteil an Briefwählerinnen und Briefwählern, Thüringen mit 25,6 Prozent den geringsten Anteil. (afp/dpa/ bearbeitet durch ras)