Die Verhandlungen der Bundesregierung mit Spanien über die Rücknahme von Migranten aus Deutschland sind abgeschlossen.
Was soll mit Migranten geschehen, die bereits in einem anderen EU-Land Asyl beantragt haben, aber dennoch nach Deutschland kommen? Lange wurde in der Union und mit der SPD gestritten. Nun gibt es eine erste bilaterale Vereinbarung.
Deutschland hat mit Spanien eine Vereinbarung über die Rückführung dort angekommener Migranten getroffen. Die Verhandlungen seien abgeschlossen, sagte die Sprecherin des Bundesinnenministeriums, Eleonore Petermann, am Mittwoch in Berlin.
Es geht um Menschen, die an der deutschen Grenze aufgegriffen wurden, für deren Asylantrag aber Spanien zuständig ist.
Keine deutsche Gegenleistung
Die Vereinbarung soll Petermann zufolge ab dem 11. August gelten und ist am 6. August abgeschlossen worden. Gegenleistungen aus Deutschland hat es demnach nicht gegeben.
Kanzlerin Angela Merkel (CDU) will an diesem Wochenende den spanischen Ministerpräsidenten Pedro Sánchez besuchen. Bei dem informellen Treffen am Samstag und Sonntag in Andalusien soll das Migrationsthema im Mittelpunkt stehen.
Ähnliche Gespräche mit Griechenland und Italien laufen noch. Innenminister
Kein Abkommen, aber klare Absprache mit Österreich
Mit Österreich bestehe auch ohne Abkommen klare Übereinkunft, dass jene Menschen zurückgewiesen werden könnten, für die Österreich zuständig sei, sagte Petermann.
Auf die Verhandlungen mit anderen EU-Staaten hatten sich CDU und CSU nach langem Streit über die Asylpolitik geeinigt, am Ende auch mit Zustimmung des Koalitionspartners SPD.
Für den Fall, dass die Gespräche scheitern, hatte Seehofer gedroht, im Alleingang an den Grenzen Migranten zurückzuweisen, die bereits in anderen EU-Staaten einen Asylantrag gestellt haben. (dh/dpa)
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