Wir haben mit Bayerns Innenminister Joachim Herrmann über Extremismus gesprochen. Im Interview erklärt der CSU-Politiker, weshalb er den islamistischen Terror als größte Gefahr für die deutsche Demokratie sieht und warum im Notfall auch Minderjährige überwacht werden sollten.

Ein Interview
von Fabienne Rzitki

2017 ist in Bayern die Zahl religiös motivierter Gewaltdelikte deutlich gesunken – von 25 in 2016 auf 8 in 2017. Das zeigt der neue Verfassungsschutzbericht.

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Für den bayerischen Innenminister Joachim Herrmann sind diese Zahlen aber kein Grund für Entwarnung. Die Bedrohungslage durch extremistische Aktivitäten und Gewalttaten sei hoch – in allen Bereichen, ob islamistisch, rechtsextremistisch oder linksextremistisch.

Wir haben mit dem Minister über die neuesten Erkenntnisse gesprochen und gefragt, wie er zu seiner Einschätzung kommt und was gegen drohende Gefahren unternommen wird.

Herr Herrmann, Sie sagten, die größte Bedrohung für unsere Demokratie gehe vom islamistischen Terror aus. Die neuesten Daten aus Bayern zeigen auch Folgendes: Die Anzahl islamistischer Extremisten in Bayern ist fast doppelt so hoch wie die Anzahl der rechten. Gleichwohl gab es 2017 wesentlich mehr rechtsextremistisch motivierte Gewalttaten als religiös motivierte. Wie kommen Sie zu Ihrer Einschätzung?

Joachim Herrmann: Was die unmittelbaren Gefahren und vor allem mögliche Terroranschläge betrifft, müssen wir das europaweite Geschehen im Blick behalten. Allein das Jahr 2017 mit schrecklichen islamistischen Anschlägen in Großbritannien, Spanien und anderen europäischen Ländern zeigt, dass die Gefahr islamistischer Anschläge nach wie vor am größten ist. Wir müssen aber alle extremistischen Bereiche sehr ernst nehmen – auch die aus dem rechtsextremen und aus dem linksextremen Spektrum. Die Gefahr, die von Neonazis und anderen Rechtsextremisten ausgeht oder von linksextremen Chaoten wie beim G20-Gipfel in Hamburg, darf auf keinen Fall verniedlicht oder verharmlost werden.

Sie betonen, dass es noch keine Rückkehrerwelle von Personen gibt, die nach Syrien und Irak ausgereist sind. Wann rechnen Sie damit? Welche Vorsichtsmaßnahmen planen Sie?

Deutschlandweit sind in den letzten Jahren etwa tausend Personen nach Syrien und in den Irak ausgereist. Manche haben sich bereits von der Ideologie des IS wieder distanziert. Andere sind dort ums Leben gekommen. Wir schätzen, dass von den bislang Ausgereisten etwa ein Drittel wieder zurückgekehrt ist. Die Beobachtung solcher Rückkehrer stellt schon länger einen absoluten Schwerpunkt der bayerischen Sicherheitsbehörden dar.

Wir können aber dennoch nicht garantieren – das gilt für die Sicherheitsbehörden aller Länder und des Bundes – dass wir jeden Einzelnen zu hundert Prozent im Blick behalten können. Es kann durchaus auch den einen oder anderen Rückkehrer geben, auf den wir noch gar nicht aufmerksam geworden sind – insbesondere, wenn es sich um deutsche Staatsbürger handelt.

Wir rechnen damit, dass noch weitere Personen zurückkehren. Und wir gehen davon aus, dass einige von ihnen in Syrien schwere Gewalttaten verübt haben. Sie haben sich dort am Krieg beteiligt. Sie haben andere Menschen getötet. Und wenn solche Menschen mit einer solchen Radikalisierung zurückkommen, dann sind ihnen auch Gewalttaten in Deutschland zuzutrauen.

21 Menschen sind nach Bayern zurückgekehrt. Werden sie alle überwacht?

Das hängt von der jeweiligen Gefährdungseinschätzung ab. Aus rechtlichen und aus praktischen Gründen lässt sich eine Überwachung nur für eine überschaubare Zahl umsetzen. Insofern: Ja, einige werden engmaschig überwacht. Andere haben wir, wenn auch ohne Vollüberwachung, im Blick.

Sie sagen, die effizienteste Abwehr von Gefahren sei, diese gar nicht erst entstehen zu lassen. Müssen also nicht in erster Linie die Ursachen bekämpft werden? Was wollen Sie da tun?

Wir wollen Prävention intensiv betreiben. Deswegen haben wir ein Präventionsnetzwerk in Bayern eingerichtet. Hier arbeitet das Innenministerium mit dem Sozialministerium, Kultusministerium und dem Justizministerium zusammen. Wir wollen alles dafür tun, dass junge Menschen gar nicht erst in die Fänge von Extremismus-Anhängern und Radikalen geraten. Zudem bieten wir ein Beratungs- und Betreuungsangebot für Radikalisierte und deren Angehörige und begleiten beim Ausstieg aus der Szene. Auch das ist ein Weg, um das extremistische Personenpotenzial zu verringern. Wenn jemand merkt, was das für ein grober Unfug ist und realisiert, dass da hochgefährliche Dinge vorbereitet werden, soll er die Chance erhalten, aus der Szene wieder auszusteigen.

In Bayern sollen auch Kinder unter 14 Jahren überwacht werden. Auf welcher rechtlichen Grundlage geschieht dies? Oder anders gefragt: Werden auch Minderjährige als Gefährder eingestuft und entsprechend behandelt?

Wir haben bereits 2016 das Bayerische Verfassungsschutzgesetz dahingehend geändert, dass auch die Daten radikalisierter Jugendlicher unter 14 Jahren gespeichert werden können. Denn den deutschen Sicherheitsbehörden zufolge werden auch Minderjährige für den sogenannten "Heiligen Krieg" rekrutiert. Normalerweise beobachtet der bayerische Verfassungsschutz natürlich keine Kinder oder Minderjährige. Wenn es aber konkrete Hinweise darauf gibt, dass ein Kind oder ein Jugendlicher von Islamisten entsprechend manipuliert und für extremistische Zwecke missbraucht wird, um eventuell schwere Straftaten zu begehen oder dabei hilft – dann muss da eingeschritten werden.

Wäre das nicht Aufgabe der Jugendhilfe?

Heranwachsende wieder auf den richtigen Weg zu führen, ist einerseits eine Aufgabe der Jugendämter. Aber es ist eben auch notwendig, dass die Sicherheitsbehörden konsequent an solchen jungen Leuten dranbleiben. Wie sollten sonst die Jugendämter auch wissen, dass sich ein junger Mensch auf gefährliche Weise radikalisiert hat? Wir haben anderenorts leider schon gesehen, dass auch Minderjährige zum Teil verheerende Anschläge begehen konnten.

Sollten solche Kinder aus Gefährderfamilien in Obhut genommen werden?

Das ist eine Frage des Jugendhilferechts. Wenn jemand hochgefährlich ist oder wenn Eltern ihre Kinder für den Dschihad missbrauchen, dann muss in letzter Konsequenz dafür gesorgt werden, dass den Eltern das Sorgerecht entzogen wird und die Kinder in einer Jugendhilfeeinrichtung untergebracht werden.

Personal, Unterbringung, Infrastruktur – das alles kostet Geld. Inwiefern wird das vom Freistaat zusätzlich unterstützt?

Die Jugendhilfe liegt in der Verantwortung der Kommunen. Aber es ist klar, dass die Sicherheitsbehörden bei entsprechenden Erkenntnissen die Jugendämter bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben unterstützen.

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