Jean-Claude Juncker will das Rahmenabkommen der EU mit der Schweiz noch nicht begraben. Der EU-Kommissionspräsident hat sich am Dienstag in einem Brief noch einmal an Bundespräsident Ueli Maurer gewandt.
EU-Kommissionspräsident
Er müsse allerdings darin erinnern, dass das in den vergangenen fünf Jahren ausverhandelte Vertragspaket nicht noch einmal aufgeschnürt werden könne.
Rahmenabkommen so nicht mehrheitsfähig
Die Schweizer Regierung hatte zuvor mitgeteilt, das vor allem von der EU geforderte Rahmenabkommen vorerst nicht unterzeichnen zu wollen. Nötig seien Präzisierungen, hieß es zur Begründung. In seiner jetzigen Form sei der Vertrag nicht mehrheitsfähig.
Das Rahmenabkommen soll den gegenseitigen Marktzugang einheitlicher und effizienter machen. Für die EU geht es vor allem darum, dass die Schweiz künftig in bestimmten Bereichen EU-Regeländerungen übernimmt und sich an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs hält, soweit sich die Urteile auf Bereiche beziehen, die Teil von Abkommen sind. Für Vertragsstreitigkeiten soll ein Schiedsgericht aufgebaut werden, das zu gleichen Teilen aus Richtern der EU und der Schweiz besteht.
Gegner nennen Auflagen inakzeptabel
Gegner des Abkommens in der Schweiz kritisieren inakzeptable neue Auflagen der EU. So forderte die EU beispielsweise, eine Regelung aufzuweichen, die ausländische Unternehmen zwingt, sich acht Tage vor der Ausführung eines Auftrags in der Schweiz anzumelden.
Druckmittel der EU in dem Streit um das Abkommen ist die diesen Monat anstehende Entscheidung darüber, ob die die Schweizer Börsenregulierung weiter als gleichwertig anerkannt wird. Eine negative Entscheidung könnte unangenehme wirtschaftliche Konsequenzen haben.
Juncker erinnerte in seinem Schreiben nun daran, dass die EU-Kommission bereits bei einer Sitzung am Dienstag kommender Woche über die künftigen Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz beraten wolle. © dpa
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