Egal, wie die Konstellation ist: Ab kommendem Jahr sollen Menschen, die dauerhaft füreinander einstehen, eine Verantwortungsgemeinschaft bilden können. Sie sind dann auch ohne Ehe rechtlich abgesichert.

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Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) will Menschen, die ohne Eheschließung dauerhaft Verantwortung füreinander übernehmen, vom kommenden Jahr an rechtlich absichern. Im Rahmen einer sogenannten Verantwortungsgemeinschaft sollen sich Alleinstehende gegenseitig im Alltag besser unterstützen können, wie Buschmann den Zeitungen der Funke-Mediengruppe vom Sonntag sagte. Die Eckpunkte für die Reform seien bereits fertig, "im nächsten Jahr könnte das Gesetz in Kraft treten".

"Wir haben immer mehr Alleinerziehende, wir haben immer mehr alleinstehende Ältere. Ich glaube, es gibt einen Bedarf für die Verantwortungsgemeinschaft", sagte der FDP-Politiker. Konkret richtet sich das neue familienrechtliche Modell demnach an Gemeinschaften von zwei bis sechs Personen, die zum Beispiel zusammen wohnen und sich auch im Notfall helfen wollen.

Ob Alters-WG oder Paar ohne Trauschein

"Mit der notariell beurkundeten Verantwortungsgemeinschaft können sie eine rechtsichere Grundlage schaffen", sagte Buschmann. "Das macht vieles einfacher – zum Beispiel beim Auskunftsrecht gegenüber Ärzten oder bei anderen Vertretungsfragen." Als konkretes Beispiel nannte Buschmann zwei alleinstehende ältere Damen, die zusammen in einer Wohngemeinschaft leben. "Sie sind kein Paar, sie wollen nicht heiraten."

Wer die Verantwortungsgemeinschaft eingehe, gebe einem sozialen Verhältnis eine Struktur und einen positiven Namen, erläuterte Buschmann. "Ich denke, das ist attraktiv – gerade für Menschen, die sich mit heiklen Fragen wie der Vertretung im Fall von Krankheit oder Pflegebedürftigkeit eigentlich lieber nicht beschäftigen."

Termin beim Notar nötig

Die Verantwortungsgemeinschaft sei jedoch keine "Ehe light", erklärte der Minister. Sie werde etwa keine Auswirkungen auf das Eltern-Kind-Verhältnis haben, es werde auch keine Steuererleichterungen geben, auch keine erbrechtlichen Folgen oder Unterhaltspflichten. Wer wolle, könne allerdings den Vermögensausgleich nach Beendigung einer Verantwortungsgemeinschaft regeln.

Die vorliegenden Eckpunkte sehen für die Verantwortungsgemeinschaft den Angaben zufolge unterschiedliche vertragliche Bausteine vor, die zu individuellen Modellen zusammengestellt werden können. In jedem Fall muss die Verantwortungsgemeinschaft notariell beurkundet werden. (afp/mcf)  © AFP

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