Die Ungereimtheiten rund um den Suizid von Dschaber al-Bakr in der Justizvollzugsanstalt Leipzig sind bemerkenswert. Der Selbstmord des terrorverdächtigen Syrers wird völlig zu Recht als Justizskandal gewertet. Allein Sachsens Justizminister Sebastian Gemkow kann keinen Skandal erkennen und lehnt einen Rücktritt ab. Zur juristischen Farce gesellt sich somit eine politische Posse. Ein Kommentar.

Ein Kommentar
von Michael Wollny

Der Satz fiel am Tag danach. Bei einer Pressekonferenz in der Dresdner Staatskanzlei. Nur wenige Stunden nach dem folgenschweren Suizid von Dschaber al-Bakr in einer Zelle der JVA Leipzig erklärte Sachsens Justizminister Sebastian Gemkow, er werde "qua meines Amtes" die Verantwortung für den Vorfall übernehmen. Rücktritt also? - Von wegen!

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Verantwortung zu übernehmen, sei für ihn "etwas anderes", rechtfertigte sich Gemkow im ZDF-"heute journal". Es gehe darum zu sehen, "was möglicherweise schiefgelaufen ist" und dementsprechend Maßnahmen abzuleiten, "damit so etwas nicht noch einmal passiert".

Die Brisanz nicht verstanden

Dass Gemkow angesichts hanebüchener Fehleinschätzungen nur die Möglichkeit in Erwägung zieht, etwas könne "schiefgelaufen" sein, erhärtet den Eindruck, Sachsens Justizminister habe die enorme Brisanz eines toten Terrorverdächtigen ebenso wenig erfasst, wie seine Justizbeamten die eines lebenden.


Für die Terrorismusbekämpfung war Dschaber al-Bakr wohl der bedeutendste Gefangene Deutschlands seit Baader, Meinhof, Ensslin und Raspe - den Stammheimer RAF-Insassen der Siebzigerjahre.

Al-Bakr hatte nicht etwa nur in Foren und sozialen Netzwerken mit kruden Terrorphantasien geprahlt, der 22-jährige Syrer hatte in tödlicher Akribie praktisch alle Vorbereitungen für einen verheerenden Anschlag in Deutschland abgeschlossen.

Wie, wo und warum er sich radikalisierte? Ob er von IS-Strategen in seinem Handeln dirigiert wurde? Und vor allem: Ob er alleine war oder vielleicht sogar Teil einer Zelle, deren übrige Mitglieder nun mögliche Anschlagspläne relativ ungehindert weiterverfolgen können?

Ermittler und Bundesanwaltschaft werden nun natürlich versuchen, auch ohne die wichtigste Informationsquelle, den Täter selbst, Antworten auf diese drängenden Fragen zu finden. Der Justiz-Skandal von Sachsen hat ihnen bei dieser ohnehin anspruchsvollen Herausforderung wahrlich einen Bärendienst erwiesen.

Nun hat sich im politischen Alltagsgezänk der inflationäre Ruf nach Rücktritt tatsächlich in seiner Sinnhaftigkeit abgenutzt. Doch nicht jeder Ruf fällt in diese Kategorie des reflexhaften Fraktionsgeplärres. Ein politischer Rücktritt kann auch aufrechtes Schuldeingeständnis bedeuten, diese Symbolik überhaupt erst den Weg freimachen für eine glaubwürdige Aufarbeitung grober Fehlentscheidungen und Versäumnisse.

Natürlich hatte Sebastian Gemkow an besagtem Abend nicht selbst entschieden, einen potenziellen Selbstmordattentäter als nicht akut selbstmordgefährdet einzustufen. Obwohl die Haftrichterin genau darauf hingewiesen hatte. Es war nicht Gemkow, bei dem der intuitive Alarm versagte, als Al-Bakr Essen und Trinken verweigerte. Nicht Gemkow hatte eine herausgerissene Deckenlampe und manipulierte Steckdosen als Vandalismus fehlgedeutet. Der Justizminister hatte auch nicht die Erhöhung des Kontrollintervalls von 15 auf 30 Minuten angeordnet. Natürlich nicht. Er war ja nicht da.


Obgleich diese Vorstellung so abwegig nicht ist. Schließlich hätte es der Bedeutung des Inhaftierten und der Tragweite des Falles Rechnung getragen, hätte der zuständige Justizminister in der JVA Leipzig höchstselbst bei der Überstellung Al-Bakrs nach dem Rechten gesehen. Und hätte er dabei nachdrücklich auf die enorme Bedeutung hingewiesen, die dieser außergewöhnliche Gefangene für die Aufklärung eines in letzter Minute vereitelten Terroranschlages und somit für die Sicherheit in Deutschland hatte.

Justizministerium muss Spielregeln vorgeben

Ein Justizminister hätte hier "qua seines Amtes" die Sensibilität für die Wichtigkeit des Falles aufbringen und klare Spielregeln vorgeben müssen. Wenn schon nicht persönlich vor Ort, dann eben als telefonische Amtsanweisung.

Stattdessen wurde Al-Bakr behandelt als hätte man ihn, überspitzt formuliert, soeben am Leipziger Hauptbahnhof auf frischer Tat beim Taschendiebstahl erwischt. Tatsächlich war er in diesem Moment das Wertvollste, was die deutschen Sicherheitsbehörden im Kampf gegen Terror in den Händen hielten. Wenn der Justizminister nun behauptet, seine ihm unterstellten Mitarbeiter hätten nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt, dann kann es für das Gewissen stimmen, mit dem Wissen aber nicht weit her sein.


"Alles nach Vorschrift" mag in der Regel genügen, kann aber in Dilettantismus abgleiten, wenn die Ausnahme von der Regel eintritt. Und dass Dschaber al-Bakr ein Ausnahme-Häftling war, bestreitet nicht einmal Gemkow. Entsprechende Handlungsanordnungen, auf die Sachsens Justizminister bei der Pressekonferenz hätte hinweisen können, gab es aus seiner Behörde demnach aber nicht. Keine außerplanmäßigen Sicherheitsmaßnahmen, keine explizite Priorisierung des Häftlings. Kein Ausschöpfen aller Mittel, um zu verhindern, dass geschieht, was geschehen ist.

Stattdessen erklärt der Justizminister man habe "alles getan". Der Suizid hätte nicht geschehen dürfen, klar. "Ist aber leider geschehen", so Gemkow. Auf der Pressekonferenz klang das recht zynisch nach: Ups. Dumm gelaufen.

Ein Justizminister, der im Interview mit dem "heute journal" die Sinnhaftigkeit einer bewährten 24-Stunden-Überwachung zur Selbstmordprophylaxe in Haftanstalten mit dem Argument torpediert, solch eine Maßnahme hätte "die Suizidgefährdung möglicherweise erst herbeigeführt", wirkt in der Sache überfordert.

Gemkow sollte nun in Verantwortung nicht "etwas anderes" hineininterpretieren, sondern sie einfach tragen - und zurücktreten.



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