Das Bundeskabinett hat am Mittwoch in Berlin eine weitere Bafög-Reform auf den Weg gebracht.
Das Gesetzesvorhaben aus dem Haus von Bundesbildungsministerin
Nicht vorgesehen ist eine Anhebung der Bafög-Sätze. Gewerkschaften und Studierendenvertreter kritisierten das erneut mit Blick auf die gestiegenen Lebenshaltungskosten. Die Sätze waren von der Ampel zuletzt zum Wintersemester 2022/2023 um 5,75 Prozent erhöht worden.
Wer studiert und noch bei den Eltern wohnt, kann in der Regel aktuell bis zu 511 Euro pro Monat bekommen - darin enthalten sind ein sogenannter Grundbedarf von 452 Euro plus 59 Euro fürs Wohnen. Auswärts sind es 452 plus 360 Euro für die Unterkunft. Möglich sind zudem weitere Zuschläge für die Kranken- und Pflegeversicherung, wenn Studierende nicht mehr bei den Eltern versichert sind. Da Vermögen, eigenes Einkommen, Einkommen der Eltern und Ehepartner angerechnet werden, ist die eigentliche Bafög-Höhe aber immer individuell.
Mit der Reform wird auch eine sogenannte Studienstarthilfe eingeführt. Studienanfänger aus ärmeren Familien können ab Herbst mit einem staatlichen Zuschuss von 1000 Euro zur Anschaffung von Laptops, Büchern oder zur Finanzierung von Umzugskosten am Studienort rechnen. © dpa
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