- Das Gas droht in Deutschland als Folge des Kriegs in der Ukraine knapp und teuer zu werden im Herbst und im Winter.
- Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck will die Höchsttemperatur für öffentliche Gebäude per Verordnung festlegen.
In öffentlichen Gebäuden soll wegen der Energiekrise mit Beginn der Heizperiode die Temperatur heruntergedreht werden. Bundeswirtschaftsminister
Zudem sollten Gebäude und Denkmäler nachts nicht mehr angestrahlt und Werbeanlagen nicht beleuchtet werden, sagte der Grünen-Politiker. "Auch in der Arbeitswelt sind mehr Einsparungen nötig." Darüber werde gerade mit dem Arbeitsministerium und den Sozialpartnern gesprochen.
Im Juli hatte Habeck Eckpunkte eines neuen Energiesicherungspakets vorgelegt. Darin hieß es, es sei wichtig, dass der Gasverbrauch auch in Betrieben, Bürogebäuden und privaten Haushalten sinke. Dazu plane das Wirtschaftsministerium in enger Abstimmung mit anderen Ressorts der Bundesregierung zusätzliche Energie- und Effizienzmaßnahmen auf der Grundlage des Energiesicherungsgesetzes.
Nicht regelmäßig genutzte Räume sollen nicht mehr beheizt werden
Damit der Energieverbrauch sinke, sei es sinnvoll, Räume, in denen man sich nicht regelmäßig aufhält, etwa Flure, große Hallen, Foyers oder Technikräume, nicht mehr zu heizen - außer, es gebe dafür sicherheitstechnische Anforderungen. Für öffentliche Einrichtungen und Bürogebäude solle das im Zuge von Verordnungen geregelt werden. Für diese Maßnahme sei eine Laufzeit von sechs Monaten vorgesehen.
Weiter hieß es, das Ministerium werde mit den Sozialpartnern über weitere Einsparmöglichkeiten im Arbeits- und Betriebsbereich sprechen. Zudem solle es künftig untersagt werden, dass Hausbesitzer private Pools mit Gas beheizen.
In einem früheren Entwurf des Notfallplans der EU-Kommission war vorgesehen, dass öffentliche Gebäude, Büros und kommerzielle Gebäude bis maximal 19 Grad beheizt und mit Klimaanlagen auf nicht weniger als 25 Grad heruntergekühlt werden sollen. Dies fand sich aber in den dann präsentierten Vorschlägen nicht mehr.
Die Technische Regel für Arbeitsstätten schreibt höchstens 21 Grad Celsius vor
Mindesttemperaturen in Arbeitsräumen sind in Deutschland in einer sogenannten Technischen Regel für Arbeitsstätten geregelt. Demnach liegen die Mindestwerte der Lufttemperatur je nach Schwere der Arbeit zwischen 12 und 20 Grad. Die 12 Grad gelten für schwere körperliche Arbeiten. Für weniger schwere Arbeiten gelten Werte von 17 bis 20 Grad. In Pausen-, Bereitschafts-, Sanitär-, Kantinen- und Erste-Hilfe-Räumen muss während der Nutzungsdauer eine Temperatur von mindestens 21 Grad herrschen. (dpa/hau)
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