Das Bundeskanzleramt muss Dokumente zur "Zeitenwende"-Rede von Kanzler Olaf Scholz (SPD) nicht herausgeben. Das Verwaltungsgericht Berlin wies am Donnerstagabend eine Klage des Internetportals Frag den Staat ab, wie ein Gerichtssprecher am Freitag sagte.

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Es ging um ein Redemanuskript und drei Leitungsvorlagen im Zusammenhang mit der Entscheidung über ein Sondervermögen für die Bundeswehr. Scholz hatte im Februar 2022, drei Tage nach dem Einmarsch russischer Truppen in die Ukraine, in einer Regierungserklärung von einer "Zeitenwende" gesprochen und ein Sondervermögen von 100 Milliarden Euro angekündigt, um die über Jahre zusammengesparte Bundeswehr wieder fit zu machen für die Landes- und Bündnisverteidigung.

Das Portal Frag den Staat wollte Zugang zu den Unterlagen des Kanzleramts im Zusammenhang mit der Rede und berief sich dabei auf das Informationsfreiheitsgesetz. Die Behörde lehnte dies unter anderem unter Berufung auf den Schutz des Kernbereichs exekutiver Eigenverantwortung ab. Das Rechercheportal klagte deswegen.

Die Kammer wies die Klage nun ab und begründete dies hinsichtlich des eingeforderten Redemanuskripts mit dem Schutz des "Kernbereichs exekutiver Regierungsverantwortung". Zugleich ließ das Verwaltungsgericht in diesem Punkt Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zu.

Die übrigen Dokumente, die als sogenannte Verschlusssachen gekennzeichnet waren, müssen ebenfalls nicht herausgegeben werden. Die Kammer bejahte damit die Auffassung des Kanzleramts und sah auch keine Hinweise auf weitere Dokumente mit Bezug auf die "Zeitenwende"-Rede.

Frag den Staat bezeichnet sich selbst als "zentrale Anlaufstelle für Informationsfreiheit in Deutschland". Das Portal will bislang unter Verschluss gehaltene Informationen, etwa Umweltgutachten oder Sitzungsprotokolle, an die Öffentlichkeit bringen und setzt dabei auch auf investigative Recherchen und Klagen.  © AFP

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