Wer einen Finanzminister als "rote Null" bezeichnet, begeht nicht unbedingt eine Beleidigung.
Das Bundesverfassungsgericht hob Entscheidungen bis zum Oberlandesgericht Düsseldorf auf, die einen Mann wegen Äußerungen über den damaligen nordrhein-westfälischen Finanzminister
Jetzt muss das Amtsgericht Wuppertal den Fall neu verhandeln. Der Beschwerdeführer sei in seinem Grundrecht auf Meinungsfreiheit verletzt, entschieden die Karlsruher Richter in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss vom 19. Mai. (1 BvR 1094/19)
Mann erhält Rundschreiben des Finanzministers
Hintergrund ist ein Streit um die Abzugsfähigkeit der Kosten eines Gerichtsverfahrens gegen den Rundfunkbeitrag. Der Mann erhielt mit dem Schriftverkehr auch ein Rundschreiben des Finanzministers, in dem es unter anderem hieß: "Steuern machen keinen Spaß, aber Sinn".
Der Mann schrieb daraufhin im März 2017 an die Finanzbehörden: "Solange in Düsseldorf eine rote Null als Genosse Finanzminister dilettiert, werden seitens des Fiskus die Grundrechte und Rechte der Bürger bestenfalls als unverbindliche Empfehlungen (...) behandelt."
Geldstrafe wegen Beleidigung
Der Mann wurde wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe verurteilt. Begründung: Er habe den Finanzminister in seiner Person und Ehre gezielt herabgewürdigt. Nach Angaben des Bundesverfassungsgerichts muss im Einzelfall aber zwischen Meinungsfreiheit und Beeinträchtigung der persönlichen Ehre abgewogen werden.
Eine Äußerung werde erst dann zur Schmähung, wenn nicht mehr die Auseinandersetzung mit der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund stehe.
Das Gewicht der Meinungsfreiheit sei umso größer, je mehr die Äußerung darauf ziele, einen Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung zu leisten. Auch die Position einer Person in der Öffentlichkeit spiele eine Rolle. So könnten etwa einem Bundesminister härtere Äußerungen zuzumuten sein als einem Lokalpolitiker. © dpa
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