Kirchenasyl kann Geflüchteten neue Hoffnung geben. Doch die Kirchengemeinden halten sich in vielen Fällen nicht an die mit dem Bundesflüchtlingsamt vereinbarten Vorgaben - mit drastischen Folgen.

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Eigentlich soll Kirchenasyl Geflüchteten, denen die Abschiebung droht, neue Hoffnung geben und in Härtefällen eine erneute Prüfung ermöglichen.

Diese Hoffnung könnte in vielen Fällen durch einen Formfehler zunichte gemacht werden. Denn Kirchengemeinden halten sich häufig nicht an die mit den Behörden ausgehandelten Vorgaben.

In den vergangenen eineinhalb Jahren haben haben die Kirchengemeinden laut dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) in der Hälfte der Fälle einen wesentlichen Punkt missachtet: Sie haben keine sogenannten Härtefall-Dossiers eingereicht.

Diese Dokumente sind Voraussetzung dafür, dass ein Fall vom Bamf neu geprüft wird. Sie müssen Gründe enthalten, die gegen eine Abschiebung sprechen, und belegen, inwiefern ein Härtefall vorliegt.

Kurze Einreichfrist für Dossiers

Für das Einreichen eines Härtefall-Dossiers gilt eine knappe Frist: Es muss innerhalb eines Monats beim Bamf eingegangen sein.

Keine einfache Aufgabe, muss das Dokument doch neue Informationen enthalten, die noch nicht in einem Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren vorgetragen wurden.

Laut "BR.de" startete das Bamf allerdings nur bei etwa 20 Prozent der eingereichten Dossiers neue Verfahren. Viele Pfarrer hielten sie deshalb für nutzlos - und füllten sie erst gar nicht aus.

Zwischen Anfang 2017 und Ende Juni 2018 sei in gut 50 Prozent der Fälle kein Härtefall-Dossier eingereicht worden, teilte das Flüchtlingsbundesamt diese Woche mit. Insgesamt seien in den vergangenen eineinhalb Jahren Kirchenasylmeldungen für 3.481 Menschen eingegangen.

Kirchenasyl als zweite Chance

Kirchenasyl wird Menschen gewährt, deren Leib und Leben durch eine Abschiebung bedroht wäre oder die nicht hinnehmbare soziale und psychische Härte ertragen müssten.

Im rechtlichen Sinn gibt es diese Asylform nicht, die Pfarrgemeinden arbeiten außerhalb des geltenden Rechts. Der deutsche Staat respektiert das Kirchenasyl jedoch: Seit Februar 2015 gilt die Vereinbarung zwischen dem Flüchtlingsbundesamt und den Kirchen.

Der bei der katholischen Deutschen Bischofskonferenz (DBK) für politische Fragen zuständige Prälat Karl Jüsten räumte in einem internen Papier erhebliche Versäumnisse ein. Als erstes hatte die "Welt" darüber berichtet.

Aus Gesprächen mit dem Bamf wisse die DBK, dass "2017 bedauerlicherweise nur in etwa der Hälfte aller Kirchenasylfälle ein Dossier eingereicht wurde", schrieb Jüsten. Eigene Zahlen erhebt die Bischofskonferenz einem DBK-Sprecher zufolge nicht.

Jüsten appellierte an die Kirchengemeinden, sich an die mit den Behörden vereinbarte Vorgehensweise zu halten. "Ein gutes Einvernehmen" mit den zuständigen staatlichen Stelle sei Voraussetzung dafür, dass das Kirchenasyl funktioniere.

Kirchenasyl betrifft hauptsächlich sogenannte Dublin-Fälle

Laut "Kirchenasyl.de" gibt es in Deutschland Stand 15. August 552 aktive Kirchenasyle, die 868 Personen betreffen. Davon sind 175 Kinder. 512 dieser Kirchenasyle sind sogenannte Dublin-Fälle.

Nach der Dublin-III-Regelung (Download als PDF) müssen Asylbewerber in dem Land ihren Asylantrag stellen, in dem sie erstmals den Boden der Europäischen Union betreten haben. Sind sie nach Deutschland weitergereist, haben die deutschen Behörden sechs Monate Zeit, sie in ihr Einreiseland zurückzuschicken.

Erst wenn die Frist verstrichen ist, wird das Aufenthaltsland für das Asylverfahren zuständig. Laut Erzbistum München steigt die Zahl derer, die versuchen, diese Sechs-Monats-Frist mithilfe von Kirchenasyl zu überbrücken.

Seit August gibt es noch eine zweite Frist: Gilt ein Asylbewerber als untergetaucht, kann er bis zu 18 Monate lang in sein Einreiseland zurückgeschickt werden. Aktuell wird vor Gericht darüber gestritten, ob Menschen, denen Kirchenasyl gewährt wurde, als untergetaucht betrachtet werden oder nicht.

Bei neuen Kirchenasylfällen will das Bamf diese neue Frist anwenden, wenn sich die Kirchengemeinden nicht an das abgesprochenen Verfahren hielten. Damit müssten Geflüchtete eineinhalb Jahre darauf warten, einen regulären Asylantrag stellen zu dürfen.

Der Sprecher der katholischen Reformbewegung "Wir sind Kirche", Christian Weisner, kritisierte die neue Frist von 18 Monaten. Sie sei eine ungerechtfertigte Verschärfung. "Angesichts der insgesamt nach wie vor sehr geringen Zahlen von Kirchenasyl wäre es sehr ungut, wenn der Staat dieses wichtige christliche Signal der Asylgewährung noch mehr einschränken würde."

Verwendete Quellen:

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