- Das Verhalten von Altkanzler Gerhard Schröder (SPD) in Bezug auf den Krieg in der Ukraine sorgt für massive Kritik.
- Zu den Forderungen aus der Politik gehört auch, dem ehemaligen Kanzler die nachamtlichen Privilegien zu streichen.
- Ist die Zeit reif für eine Neuregelung? Politikwissenschaftler Matthias Freise gibt Antworten.
Er ist Putin-Freund, weigert sich, den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine zu verurteilen und bleibt trotz aller Kritik weiterhin für die russische Energiewirtschaft tätig: Altkanzler
Der amtierende Kanzler Olaf Scholz empfahl ihm bereits, seine Ämter niederzulegen, CSU-Chef Söder nannte ihn einen "sturen, alten, skurrilen Mann" und aus der FDP kam die Forderung, Schröder ebenfalls auf die "Sanktionsliste der Putin-Profiteure" zu setzen.
Privilegien für Altkanzler und Bundespräsidenten
Nun gab die "Causa Schröder" Anlass für eine weitere Debatte: Es geht um die nachamtlichen Privilegien für Altkanzler und ehemalige Bundespräsidenten. Denn obwohl Schröder massiv in der Kritik steht, finanziert der Steuerzahler ihm weiterhin üppige Zuwendungen.
Fahrer, Büro, Mitarbeiter, Dienstwagen und Personenschutz – für Altkanzler gibt es diese Privilegien auf Lebenszeit. Auch ehemalige Bundespräsidenten kommen in den Genuss der nachamtlichen Privilegien. Sie erhalten zusätzlich einen sogenannten Ehrensold, also volle Bezüge auf Lebenszeit.
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Anders als die Altkanzler, deren Büros in den Liegenschaften des Bundestags untergebracht sind, können die Bundespräsidenten a.D. (außer Dienst) außerdem frei entscheiden, wo sie ihr Büro einrichten wollen.
Ausgaben in Millionenhöhe: Bundespräsidenten a.D. zu teuer?
Unter der Frage der Wirtschaftlichkeit dieser Zuwendungen stand die parlamentarische Tradition schon in der Vergangenheit immer wieder in der Kritik. 2018 befand der Bundesrechnungshof in einem Bericht an den Haushaltsausschuss des Bundestages, die Bundespräsidenten a.D. seien zu teuer. Die laufenden Kosten stünden in keinem Verhältnis zum Nutzen.
Wie aus dem Bericht hervorgeht, kostete der teuerste der drei genannten Bundespräsidenten den Steuerzahler schlappe 2,3 Millionen Euro im Jahr. Die Miete für ein 268 Quadratmeter großes Büro betrug laut Bericht 89.000 Euro Miete im Jahr – und das, obwohl es im Schnitt weniger als drei Tage im Monat genutzt wurde, teils auch für private Tätigkeiten. Namen wurden nicht genannt.
Die Grünen brachten im Nachgang einen Gesetzesentwurf ein, der die "lebenslange Vollausstattung" begrenzen sollte. Nun hat Schröder die Debatte durch sein Fehlverhalten neu angeheizt. Auch über ihn sind Zahlen bekannt: Die Mitarbeiter in seinem Berliner Altkanzlerbüro schlugen 2021 mit 407.000 Euro zu Buche.
Mittlerweile ist sein Büro allerdings unbesetzt, die Mitarbeiter kündigten wenige Tage nach Beginn des russischen Angriffs.
Debatte im Parlament angekommen
Ist die Zeit reif für eine grundlegende Neuregelung? FDP-Chef
Das ist bereits auf fruchtbaren Boden gefallen. Die Vorsitzende der Grünen-Bundestagsfraktion, Britta Haßelmann, sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) in der vergangenen Woche: "Es finden aktuell Gespräche über die Überarbeitung der Regeln zur Amtsausstattung ehemaliger Bundeskanzler statt."
Gründe für Privilegien: Personenschutz und Vertretung der Bundesrepublik
Matthias Freise, Politikwissenschaftler an der Universität Münster, sagt im Gespräch mit unserer Redaktion: "Nachamtliche Privilegien sind im internationalen Vergleich und historisch betrachtet nicht ungewöhnlich." Es gebe auch gute Gründe dafür, sie zu gewähren: "Dass Personenschutz benötigt wird, erklärt sich von selbst. Gleichzeitig vertritt jemand, der ein so hochrangiges Amt innehatte, immer noch ein Stück weit die Bundesrepublik", erklärt Freise.
Auch nach der Amtszeit ende die Wahrnehmung im In- und Ausland nicht. "Ex-Kanzler und Präsidenten werden häufig noch eingeladen, halten Vorträge oder werden entsendet, um zum Beispiel an Staatsakten im Ausland teilzunehmen – nicht mehr als Amtsinhaber, aber als hochgeschätzter und anerkannter ehemaliger Politiker", erinnert Freise.
Experte: Debatte über lebenslange Privilegien ist sinnvoll
Die parlamentarische Tradition habe sich über Jahrzehnte entwickelt. "Einen Verfassungsanspruch dafür gibt es nicht, der Bundestag kann jederzeit entscheiden, dieses einfache Gesetz zu ändern", erklärt der Experte. Eine Debatte, ob die Privilegien wirklich bis zum Tod benötigt werden, hält auch Freise für sinnvoll.
"Man sollte sich Gedanken über die Länge der nachamtlichen Privilegien machen. Man könnte sie zum Beispiel zeitlich auf zwei Legislaturperioden begrenzen", schlägt der Experte vor. Das würde auch besser ins 21. Jahrhundert passen – denn die Gewährung der Privilegien auf Lebenszeit stammt aus einem ganz anderen Kontext.
Ausstattung der Privilegien: Zu luxuriös?
"Die Richter am US-Verfassungsgericht werden auch beispielsweise auf Lebenszeit gewählt. Als man die Verfassung schrieb, ging man allerdings davon aus, dass die Leute mit Anfang 50 nicht mehr lange leben und dann durch ihren Tod aus dem Amt ausscheiden", erklärt Freise. Auch Konrad Adenauer und Ludwig Erhard seien kurz nach dem Ausscheiden aus dem Amt gestorben. "Die Lebenserwartung ist heute aber viel höher", sagt der Politikwissenschaftler.
Auch eine Debatte über die Ausstattung der Privilegien hält er für angebracht. "Sie ist aktuell relativ luxuriös, im gesamten Bundeshaushalt handelt es sich aber nur um einen sehr kleinen Teil", kommentiert Freise.
Neuregelung für 2023 erwartet
Einen Mechanismus einzuführen, bei dem man die Privilegien im Nachgang streichen kann, wenn der Ex-Amtsinhaber dem Ansehen Deutschlands schadet, hält Freise aber für problematisch. "Ansehen ist eine Auslegungssache und ein sehr unbestimmter Begriff", erklärt er. Das Risiko bestehe, dass bei jeder Äußerung eines Altkanzlers gefragt werde, ob nun ein Schaden des Ansehens entstehe.
Dass sich an der Praxis aber insgesamt etwas ändert, hält Freise für wahrscheinlich – allerdings erst für das kommende Jahr. "Bundeshaushalte werden in der Regel zum Jahresende eingebracht. Es würde mich wundern, wenn der Haushaltsausschuss den Haushalt deswegen überarbeitet", sagt der Experte. Neuregelungen könnten Ende des Jahres beschlossen werden und dann für den nächsten Haushalt gelten.
Verwendete Quellen:
- Bundesrechnungshof: Bericht an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages, 18.09.2018
- NZZ.ch: Werden den Ex-Kanzlern die Privilegien gekürzt?
- RP-online.de: Lebenslanger Luxus auf Staatskosten
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