Diesmal weniger mit "Wumms": Die Koalition vereinbarte vor allem die Verlängerung wichtiger Maßnahmen für Arbeitnehmer und Unternehmen in der Coronakrise. Bei einem anderen Kernthema gab es auch "Rumms" - die Spitzen von CDU, CSU und SPD einigten sich dann aber darauf, ein weiteres Anwachsen des Bundestags zu verhindern.
Die Spitzen der schwarz-roten Koalition wollen in der beispiellosen Coronakrise mit einer Verlängerung des Kurzarbeitergelds weiter Jobs absichern. Auch staatliche Hilfen für kleine und mittlere Firmen soll es länger als bisher geplant geben.
Nach zähem Ringen verständigten sich die Spitzen von CDU, CSU und SPD nach achtstündigen Beratungen am Dienstag außerdem auf einen Kompromiss zu einem Einstieg in eine Reform des Wahlrechts. Dieser sieht vor, dass ein weiteres Anwachsen des Bundestags bei der Wahl 2021 durch eine Dämpfungsmaßnahme verhindert werden soll. Eine richtige Reform soll dann erst 2025 greifen.
Die SPD-Vorsitzende
CSU-Chef
CDU-Chefin
Die Beschlüsse im Einzelnen:
Kurzarbeit
Unternehmen in Deutschland können Jobs in der Coronakrise weiter durch erleichterte Kurzarbeit absichern. Diese soll von regulär 12 auf bis zu 24 Monate erweitert werden. Die verlängerte Bezugsdauer soll für Betriebe gelten, die bis zum 31. Dezember 2020 Kurzarbeit eingeführt haben. Längstens soll das Kurzarbeitergeld bis zum 31.12.2021 verlängert werden.
Damit die Bundesagentur für Arbeit (BA) die Milliardenkosten für Kurzarbeit schultern kann, will die Koalition Steuergeld locker machen - und zwar als Zuschuss und nicht als Darlehen. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will die Pläne bereits an diesem Mittwoch ins Bundeskabinett bringen.
Die Sozialversicherungsbeiträge sollen bis 30. Juni 2021 vollständig erstattet werden. Vom 1. Juli 2021 bis höchstens 31. Dezember 2021 sollen für alle Betriebe, die bis zum 30. Juni 2021 Kurzarbeit eingeführt haben, die Sozialversicherungsbeiträge zur Hälfte erstattet werden. Diese hälftige Erstattung kann auf 100 Prozent erhöht werden - aber nur wenn eine Qualifizierung während der Kurzarbeit erfolgt.
Das Kurzarbeitergeld wird weiter auf 70 beziehungsweise 77 Prozent ab dem vierten Monat und auf 80 beziehungsweise 87 Prozent ab dem siebten Monat erhöht. Diese Regeln sollen bis 31. Dezember 2021 für alle verlängert werden, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31. März 2021 entstanden ist. Regulär beträgt das Kurzarbeitergeld 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns, für Berufstätige mit Kindern 67 Prozent.
Wahlrecht
Ein weiteres Anwachsen des Bundestags bei der Wahl 2021 soll durch eine Dämpfungsmaßnahme verhindert werden soll. Die richtige Reform soll dann erst 2025 greifen. Dazu soll noch in dieser Wahlperiode eine Reformkommission eingesetzt werden.
Die Zahl der Wahlkreise soll für die Bundestagswahl 2021 bei 299 belassen und dann 2025 auf 280 verringert werden. Mit 709 Abgeordneten hat der Bundestag schon jetzt ein Rekordausmaß erreicht. Die Normgröße sind 598 Abgeordnete.
Die Koalitionsspitzen standen unter hohem Einigungsdruck angesichts des nächsten Wahltermins im kommenden Jahr. Die Koalitionspartner waren mit völlig unterschiedlichen Konzepten in die Beratungen gegangen.
Söder sagte, die Verhandlungen zu dem Punkt hätten am Abend am längsten gedauert - anfangs mit "weniger Wumms und mehr Rumms". Finanzminister Olaf Scholz (SPD) hatte im Juni bei dem Beschluss über ein milliardenschweres Konjunkturpaket gesagt: "Wir wollen mit Wumms aus der Krise kommen."
Die Koalition muss nun aber erst einmal auf die Opposition zugehen und versuchen, auch diese einzubinden. Üblicherweise werden Fragen des Wahlrechts mit breiter Mehrheit im Bundestag beschlossen.
Kinderbetreuung
Gesetzlich Versicherten stehen in diesem Jahr wegen der Corona-Krise mehr Krankentage zur Betreuung ihrer Kinder zur Verfügung. Für Elternpaare soll das Kinderkrankengeld für jeweils fünf weitere Tage und für Alleinerziehende für zusätzliche zehn Tage gewährt werden. Zur Pflege eines erkrankten Kindes stehen Eltern in der Regel pro Jahr zehn freie Arbeitstage zu. Bei Alleinerziehenden sind es bis zu 20 Tage. Das gilt für alle Kinder unter zwölf Jahren.
Kostenloses Mittagessen
Bei Schul- und Kitaschließungen wegen Corona sollen Kinder ärmerer Eltern weiter kostenloses Mittagessen erhalten können. Die Kinder sollen bis 31. Dezember 2020 mit Mittagessen im Rahmen des Bildungspakets versorgt werden. Wie viele Kinder von der Sonderregelung zuletzt Gebrauch gemacht hatten, geht aus dem Beschlusspapier nicht hervor. Kritiker hatten im Frühjahr bemängelt, dass Lieferungen nach Hause durch einen kommunal anerkannten Anbieter nur schwer umsetzbar seien.
Pflege
Wer coronabedingt Angehörige pflegt oder Pflege neu organisieren muss, soll in diesem Jahr bis zu 20 Arbeitstage frei machen können. Das Pflegeunterstützungsgeld kann ebenfalls bis zu 20 Arbeitstage in Anspruch genommen werden.
Überbrückungshilfen
Staatliche Hilfen für besonders belastete Unternehmen sollen nun bis Ende des Jahres laufen. Das Programm ist bisher bis Ende August befristet.
Erstattet werden nach derzeitigem Stand für die Monate Juni bis August fixe Betriebskosten von insgesamt bis zu 150.000 Euro. Für die Zuschüsse hatte der Bund 25 Milliarden Euro eingeplant.
Die Auszahlung der Gelder über die Länder aber läuft schleppend, auch weil das Verfahren komplex ist - die Politik will Betrugsfälle wie bei Corona-Soforthilfen verhindern. Die Überbrückungshilfen waren ein wichtiger Baustein des im Juni vereinbarten Konjunkturpakets der Koalition.
Insolvenzrecht
Lockerungen im Insolvenzrecht sollen verlängert werden, um in der Coronakrise eine Pleitewelle zu verhindern. Demnach wird die Regelung über die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für den Antragsgrund der Überschuldung bis Ende des Jahres weiterhin ausgesetzt.
Die Insolvenzantragspflicht war im März bis Ende September ausgesetzt worden für Fälle, in denen eine Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung von Firmen auf den Folgen der Corona-Pandemie beruht.
Bildungsoffensive
Aus EU-Corona-Hilfsgeldern soll eine digitale Bildungsoffensive finanziert werden, die zum einen aus 500 Millionen Euro für die Ausstattung von Lehrern mit digitalen Endgeräten besteht.
Zum anderen soll der Aufbau einer bundesweiten Bildungsplattform vorangetrieben werden, die etwa einen geschützten und qualitätsgesicherten Raum für hochwertige digitale Lehrinhalte ermöglichen soll.
Grundsicherung
Künstler, Kleinselbstständige und Kleinunternehmer sollen erleichterten Zugang zur Grundsicherung erhalten. Dazu will die Koalition beim Schonvermögen großzügigere Regelungen treffen. Auch der wegen der Corona-Krise erleichterte Zugang zur Grundsicherung insgesamt soll verlängert werden - bis 31. Dezember 2021.
Soziale Dienstleister
Soziale Dienstleister wie Werkstätten für Menschen mit Behinderungen sollen weiter vor existenzbedrohenden Problemen wegen Einschränkungen in der Corona-Krise geschützt werden. Dazu wurde eine Verlängerung von Regeln zum Erhalt der Einrichtungen vereinbart.
Umrüstung von Klimaanlagen
Die Koalition will die Umrüstung von Klimaanlagen fördern - und damit dazu beitragen, die Ausbreitung des Virus zu verringern. Ein auf die Jahre 2020 und 2021 befristetes Förderprogramm in Höhe von 500 Millionen Euro soll zur "Corona-gerechten Umrüstung" von Klimaanlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten finanziert werden. Bisher hätten Klimaanlagen durch nicht ausreichend gefilterte Umluftrückführung in geschlossenen Räumen erheblich zum Infektionsgeschehen beigetragen.
Weniger Bürokratie
Eine Arbeitsgruppe soll ausloten, wie Bürokratie weiter abgebaut werden kann. Konkret heißt es in einem Papier, die Koalition werde eine hochrangige Arbeitsgruppe einsetzen, um Inhalte für ein "Bürokratienentlastungsgesetz IV" identifiziere. Ziel des Gesetzes solle es sein, die Wirtschaft zu stärken, von Bürokratie zu entlasten und die "hohen geltenden Standards" zu erhalten.
Kinderrechte
Eine weitere Arbeitsgruppe soll sich damit befassen, wie Kinderrechte im Grundgesetz verankert werden können. Dies hatten Union und SPD bereits im Koalitionsvertrag vereinbart. (jwo/dpa)
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