Renate Künast muss sich Beschimpfungen in den sozialen Medien gefallen lassen. Die Grünen-Politikerin will gegen das entsprechende Urteil vorgehen. Sie bezeichnet es als "eine Katastrophe" für alle Frauen.
Die Grünen-Bundestagsabgeordnete
Laut einem Beschluss des Landgerichts Berlin, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, stellen entsprechende Kommentare "keine Diffamierung der Person der Antragstellerin und damit keine Beleidigungen" dar.
Renate Künast: Titulierungen unter der Gürtellinie
Unbekannte hatten Künast unter anderem als "Stück Scheisse" und "Geisteskranke" bezeichnet und noch drastischere und auch sexistische Posts geschrieben. Die "Berliner Morgenpost" berichtete zuerst darüber.
Künast kündigte an, sie werde gegen den Beschluss vorgehen. "Der Beschluss des Landgerichts sendet ein katastrophales Zeichen, insbesondere an alle Frauen im Netz, welchen Umgang Frauen sich dort gefallen lassen sollen", sagte sie der dpa.
Die Politikerin hatte erreichen wollen, dass Facebook die personenbezogenen Daten von 22 Nutzern herausgeben darf. Sie wollte zivilrechtliche Schritte gegen sie einleiten, wie ihr Anwalt Severin Riemenschneider der dpa sagte.
Künast fällt Äußerung aus dem Jahr 1986 auf die Füße
Laut Gericht handelt es sich aber um zulässige Meinungsäußerungen. Hintergrund ist ein Zwischenruf von Künast aus dem Jahr 1986 im Berliner Abgeordnetenhaus im Zusammenhang mit der damaligen Pädophilie-Debatte bei den Grünen. Ihr wurde unterstellt, sich hinter Forderungen nach Straffreiheit für Sex mit Kindern zu stellen. Dies hatte sie zurückgewiesen. (hau/dpa)
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