- Am 20. März 2022 tritt eine Neuregelung des bundesweit geltenden Infektionsschutzgesetzes in Kraft.
- Viele Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie fallen weg.
- Basismaßnahmen aber bleiben, um Bürgerinnen und Bürger weiterhin vor einer Infektion zu schützen.
- Die Länder bekommen einen Notfall-Mechanismus an die Hand.
Die Ampel-Koalition hat sich nach langwierigen Verhandlungen auf ein neues Infektionsschutzgesetz geeinigt, mit dem bestimmte Corona-Schutzmaßnahmen auch nach dem 19. März weiter möglich sein sollen. Bundesjustizminister
Lauterbach sagte ebenfalls im "Morgenmagazin", mit der Neuregelung sollten gewisse Basismaßnahmen auch weiterhin möglich sein. Dazu gehöre das Tragen von Masken, unter anderem im öffentlichen Nahverkehr, oder das Testen bei vulnerablen Gruppen in Pflegeheimen oder Krankenhäusern. "Alles öffnen ist natürlich nicht vorgesehen", fügte der Gesundheitsminister hinzu.
Die Hotspot-Regelung als flexibles Instrument für den Corona-Notfall
Die Einigung, die wohl am Mittwoch vom Kabinett gebilligt werden soll, sieht auch eine Hotspot-Regelung vor. "Wenn die Fallzahlen hoch sind oder gar steigen, und die Krankenhausversorgung sogar gefährdet ist, dann können auch weitergehende Maßnahmen sofort wieder ergriffen werden", sagte Lauterbach. Dies könnten die Länderparlamente dann "sofort entscheiden".
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Zu den entsprechenden Maßnahmen gehörten Masken- und Hygienekonzepte, sowie Test- und Impfnachweise oder 2G- und 3G-Regeln. "Wir haben somit das Instrumentarium mit dem die Länder sofort auf hohe Zahlen reagieren können." Damit könne auch eine etwaige Sommerwelle bekämpft werden.
Die Neuregelung muss in der kommenden Woche Bundestag und Bundesrat passieren, um noch rechtzeitig am 20. März in Kraft treten zu können. Die bisherige gesetzliche Grundlage für die Corona-Maßnahmen läuft am 19. März aus. (AFP/hau)
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