- Corona-Infizierte müssen ab 1. Mai nicht mehr verpflichtend in Isolation.
- Das gab Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) bekannt.
- Die neuen Quarantäne- und Isolationsregeln sollten ab diesem Datum auf "Freiwilligkeit" beruhen.
Für Menschen mit einer Corona-Infektion soll ab 1. Mai nur noch eine "dringende Empfehlung" für eine fünf Tage lange Isolation gelten. Auf entsprechende neue Regeln verständigten sich am Montag die Gesundheitsminister von Bund und Ländern, wie Bundesminister Karl Lauterbach (SPD) mitteilte. Kontakte sollten gemieden werden, eine Anordnung vom Gesundheitsamt soll nicht mehr vorgesehen sein. Für infizierte Beschäftigte in Gesundheits- oder Pflegeeinrichtungen soll die Absonderung aber weiter vom Amt angeordnet werden und erst nach fünf Tagen nach einem negativem Schnell- oder PCR-Test enden, so die Gesundheitsministerkonferenz.
Lauterbach sagte, die bestehende Regelung habe funktioniert, sei aber dauerhaft so nicht notwendig. Bisher dauern die Absonderungen in der Regel zehn Tage und können mit einem negativen Test nach sieben Tagen vorab beendet werden. Hintergrund der Lockerungen ist die aktuelle Omikron-Welle mit vielen, aber meist eher leichter verlaufenden Infektionen. Damit sollen nun auch massenhafte Personalausfälle bei hohen Infektionszahlen vermieden werden. Die Änderungen gehen auf einen Vorschlag des Bundesministeriums und des Robert Koch-Instituts (RKI) zurück, der nun als Empfehlung an die Länder gehen soll.
Konkret sollen sich Infizierte demnach der "dringenden Empfehlung" zufolge für fünf Tage selbstständig isolieren und dann - beginnend nach fünf Tagen - Schnelltests machen, bis sie negativ sind. Für Kontaktpersonen von Infizierten gilt die "dringende Empfehlung", selbstständig Kontakte zu reduzieren - vor allem mit Menschen, die Risikogruppen für schwere Corona-Verläufe angehören. Sie sollten zudem täglich Selbsttests machen.
Ausnahmen für Beschäftigte im Gesundheitswesen
Für Beschäftigte im Gesundheitswesen, in Alten- und Pflegeheimen sowie bei ambulanten Pflegediensten sollen im Fall einer Infektion die Gesundheitsämter weiter Tätigkeitsverbote anordnen. Voraussetzung für die Wiederaufnahme sind laut Konzept eine deutliche Besserung der Krankheitssymptome sowie ein negatives Ergebnis per Schnell- oder PCR-Test frühestens am Tag fünf nach Nachweis der Infektion. Sind solche Beschäftigten Kontaktpersonen von Infizierten, sollen sie sich vor Dienstantritt bis einschließlich Tag fünf täglich testen.
Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) sagte, es gehe um den nächsten Schritt Richtung Eigenverantwortung. "Ich appelliere an die Menschen, sich diese Verantwortung bewusst zu machen", fügte er hinzu. Klar sei zudem, dass noch wichtige Fragen geklärt werden müssten – etwa was Verdienstausfälle oder Krankschreibungen angehe. Hier müsse der Bund rasch einen vernünftigen Vorschlag liefern.
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Lauterbach machte mit Blick auf die Pandemie-Entwicklung deutlich, dass die Lage nach wie vor angespannt sei und man "nicht entwarnen" könne. Zugleich sei es gut, dass beim Anstieg der Fallzahlen "der Wendepunkt erreicht zu sein scheint". Sie gingen systematisch zurück. Dazu habe auch die jüngste Verlängerung der bestehenden Schutzregeln bis zum 2. April beigetragen. Dies war als Übergangsfrist im geänderten Infektionsschutzgesetz vorgesehen.
Lauterbach kritisierte erneut, dass nicht mehr Bundesländer als Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg von der "Hotspot-Regel" im Gesetz Gebrauch machen. Sie ermöglicht weitergehende Schutzvorgaben auch mit mehr Maskenpflichten, wenn das Landesparlament regional eine kritische Lage feststellt. Allgemein sind die meisten staatlichen Schutzvorgaben am Sonntag ausgelaufen. Unabhängig davon können Unternehmen und Einrichtungen nach Hausrecht weiter Vorgaben machen.
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