- Nach dem polnischen Urteil betont Ursula von der Leyen, dass EU-Recht Vorrang vor nationalem Recht hat.
- Die EU-Kommissionspräsidentin äußerte sich "tief besorgt" über das Urteil des polnischen Verfassungsgerichts.
Im Justizstreit mit Polen will EU-Kommissionspräsidentin
Die Verträge der Europäischen Union seien eindeutig: "EU-Recht hat Vorrang vor nationalem Recht, auch vor Verfassungsvorschriften."
Von der Leyen "tief besorgt"
Von der Leyen äußerte sich "tief besorgt" über das Urteil des polnischen Verfassungsgerichts vom Donnerstag, wonach nationales Recht in Polen Vorrang vor EU-Recht habe. Das Gericht hatte zugleich Teile der EU-Verträge für unvereinbar mit der nationalen Verfassung erklärt.
Von der Leyen betonte, die Kommission als Hüterin der EU-Verträge werde die "Gründungsprinzipien der Rechtsordnung der Union aufrecht erhalten". EU-Bürger und Unternehmen mit Geschäftsinteressen in Polen bräuchten "juristische Sicherheit, dass die EU-Regeln und auch die Urteile des Europäischen Gerichtshofs in Polen vollständig umgesetzt werden". (afp/mbo) © AFP
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