Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) bringt milliardenschwere steuerliche Entlastungen auf den Weg. Geplant ist auch eine Reform bei Steuerklassen. Das geht aus dem Entwurf eines zweiten Jahressteuergesetzes 2024 hervor. Es liegt der Deutschen Presse-Agentur vor. Das Finanzministerium leitete die Ressortabstimmung ein.
In ihrem Koalitionsvertrag hatten SPD, Grüne und FDP vereinbart, dass statt der Steuerklassen 3 und 5 künftig das sogenannte Faktorverfahren in Steuerklasse 4 genutzt werden soll. Dieses sei einfach und unbürokratisch anwendbar und schaffe mehr Fairness. Mit dem Faktorverfahren werde die Lohnsteuerbelastung gerechter auf die Eheleute, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner verteilt, heißt es im Gesetzentwurf.
Steuerliche Entlastungen
Der Grundfreibetrag der Lohn- und Einkommensteuer soll ab Januar 2025 um 300 Euro auf dann 12.084 Euro steigen.
Der steuerliche Kinderfreibetrag soll für den Veranlagungszeitraum 2025 um 60 Euro auf 6.672 Euro und ab dem Veranlagungszeitraum 2026 um 156 Euro auf 6.828 Euro angehoben werden.
Die Zahlen zum Grund- und Kinderfreibetrag können sich im Herbst nach Vorlage des sogenannten Progressionsberichts noch ändern.
Zudem soll auch der Steuertarif angepasst werden. Damit soll die "kalten Progression" ausgeglichen werden - damit soll verhindert werden, dass durch die Inflation Lohnzuwächse "aufgefressen" werden.
Mit dem Gesetzentwurf soll außerdem die Einigung in der Bundesregierung zur Erhöhung des Kindergelds umgesetzt werden. Das Kindergeld soll zum 1. Januar 2025 um 5 Euro auf 255 Euro pro Kind im Monat angehoben werden. Ab 2026 soll im Einkommensteuergesetz verankert werden, dass Kindergeld und Kinderfreibetrag weiter zeitgleich steigen. © dpa
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