Wegen Großspenden eines Unternehmers an die Berliner CDU hat die Linke die Bundestagsverwaltung aufgefordert, der Union eine Strafzahlung von knapp 2,5 Millionen Euro aufzuerlegen. Nötigenfalls behalte man sich eine Klage vor, sagte der Linken-Landesvorsitzende Maximilian Schirmer am Montag in Berlin.
Es geht um eine Spende des Immobilienunternehmers Christoph Gröner von 320 000 Euro sowie eine weitere der Gröner Family Office GmbH von 500 000 Euro an den Berliner Landesverband der CDU im Jahr 2020. Anwälte der Linken verweisen in einem Schreiben an Bundestagspräsidentin Bärbel Bas vom 2. Dezember darauf, dass Gröner selbst in Interviews Gegenleistungen für diese Spenden erwähnt habe. Demnach sagte Gröner im Deutschlandfunk: "Ich habe der CDU drei Bedingungen gesetzt."
So entstehe der "Eindruck, dass Politik tatsächlich käuflich sein kann", sagte Schirmer. Die insgesamt 820 000 Euro hätten dem Berliner CDU-Chef Kai Wegner im Wahlkampf zur Verfügung gestanden. "Eine solche Spendensumme ist kein Pappenstil und kann Wahlen entscheiden", sagte Schirmer. Nach einem juristischen Gutachten des Verbands Lobby Control handele es sich um eine "illegale Erwartungsspende".
In Paragraf 25 des Parteiengesetzes heißt es, nicht zulässig seien "Spenden, die der Partei erkennbar in Erwartung oder als Gegenleistung eines bestimmten wirtschaftlichen oder politischen Vorteils gewährt werden". Die von der Linken geforderte Strafzahlung bezieht sich auf Paragraf 31c des Parteiengesetzes. Darin heißt es, bei rechtswidrigen Spenden an eine Partei "entsteht gegen sie ein Anspruch in Höhe des Dreifachen des rechtswidrig erlangten Betrages". © dpa
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