Mehrere Medienhäuser wehren sich gegen den Ausschluss ihrer Journalisten von einer AfD-Wahlparty am Tag der Thüringen-Wahl.
Das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel", die Springer-Marken "Bild" und "Welt" sowie die linke Tageszeitung "Taz" teilten unabhängig voneinander mit, gemeinsam beim Landgericht Erfurt einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die AfD Thüringen gestellt zu haben.
Die Häuser sehen die Pressefreiheit eingeschränkt. Das Landgericht bestätigte auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur den Eingang des Antrags der Pressehäuser. "Nähere Angaben auch zum zeitlichen Ablauf sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt leider noch nicht möglich", hieß es zugleich. Es ist nicht das erste Mal, dass sich Richter mit dem Ausschluss von Journalisten von AfD-Veranstaltungen auseinandersetzen müssen.
Die AfD stellte auf dpa-Nachfrage die Lage so dar: "Der eine Veranstaltungsort, den wir haben, der fasst 200 Menschen, dann ist der voll. Wir haben für Presse und Rundfunk 50 Plätze vorgesehen", sagte Thüringens AfD-Co-Vorsitzender Stefan Möller. "Wir müssen irgendwo Grenzen einziehen. Sonst brauchen wir keine Wahlkampfveranstaltungen mehr machen, wenn wir keine eigenen Leute mehr reinnehmen dürfen, weil wir nur noch Journalisten aufnehmen müssen." Wo genau die zentrale Wahlparty der AfD stattfindet, hält die Partei nach eigenen Angaben aus Sicherheitsgründen noch geheim.
Absage der Veranstaltung könnte drohen
Am 1. September wählen die Thüringerinnen und Thüringer einen neuen Landtag. Die AfD geht mit Spitzenkandidat Björn Höcke ins Rennen. In jüngeren Umfragen steht die Partei auf Platz eins mit Werten um die 30 Prozent. Der Landesverfassungsschutz stuft die Thüringer AfD als gesichert rechtsextremistisch ein.
Möller sagte, wenn die AfD von Gerichten dazu gezwungen werde, noch mehr Journalisten zur Wahlparty zuzulassen, werde man eine Absage der Veranstaltung erwägen. Torben Braga, Pressesprecher der Thüringer AfD, sagte, man habe Einladungen für die Wahlparty an einen kleinen Verteiler an Journalisten verschickt, die kontinuierlich über Thüringer Landespolitik und die Thüringer AfD berichteten.
Es hätten sich darüber hinaus auch andere gemeldet. "Journalisten der Bundespresse (...), die haben wir schon deswegen nicht eingeladen, weil wir angenommen haben, dass die in Berlin sind oder in Sachsen." In Berlin ist dieses Mal allerdings keine AfD-Wahlparty geplant.
Kein Einzelfall
Es kommt immer wieder vor, dass Medienhäuser beklagen, keinen Zutritt zu AfD-Veranstaltungen zu bekommen, und infolge dann Gerichte eingeschaltet werden. Ein prominenter Fall war Ende 2023, als die AfD Thüringen dem ARD-Politikmagazin "Monitor" den Zutritt zum Landesparteitag verwehrte. Nach einigem juristischen Hin und Her bekam das "Monitor"-Team am Ende doch noch Zutritt. Journalisten mussten bei dem Parteitag aber in einem mit Absperrband abgetrennten Bereich arbeiten und hatten keinen freien Zugang zum Bereich der Delegierten. © dpa
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