Die Corona-Pandemie ist weiterhin das beherrschende Thema, nicht nur in der deutschen Politik. Entsprechend sollen einige Neuregelungen im Juli ihre Folgen abmildern.
Mehrwertsteuersatz wird vorübergehend gesenkt
So sollen etwa mit der vorübergehenden Mehrwertsteuersenkung der Konsum und damit auch die Wirtschaft wieder in Schwung kommen. Die Senkung gilt ab 1. Juli und ist Teil eines größeren Konjunkturpakets mit Corona-Hilfen.
Der normale Mehrwertsteuersatz geht von 19 runter auf 16 Prozent, der ermäßigte Satz, der vor allem für Lebensmittel gilt, von sieben auf fünf Prozent. Hersteller und Händler sind nicht verpflichtet, die Senkung an die Verbraucher weiterzugeben, Einkaufen wird also nicht überall und generell billiger. Die Regelung ist zunächst bis zum 31. Dezember befristet.
Krankenkassen übernehmen für mehr Tests die Kosten
Um die Zahl der Neuinfektionen besser beherrschen zu können, sollen zudem künftig mehr Corona-Tests auch bei Menschen ohne Symptome gemacht werden können - und zwar ohne dass die Betroffenen das selbst bezahlen müssen.
Das bedeutet jedoch nicht, dass grundsätzlich jeder, der möchte, kostenlos einen Test machen lassen kann. Die Kosten werden nur für sogenannte Reihentests in Kitas, Schulen und anderen großen Einrichtungen übernommen, sobald dort ein Covid-19-Fall auftritt. Einzige Ausnahme sind Pflegeheime: Dort können Reihentests auch ohne Covid-19-Fall gemacht werden.
Wer keine Symptome hat und sich einfach so testen lassen will, muss dies weiterhin selbst bezahlen. Je nach Arzt und Labor werden dafür zwischen 150 und 300 Euro fällig. Das Bundesland Bayern hat am Dienstag (30. Juni) kostenlose Tests für alle beschlossen, ist aber bisher das einzige Land mit diesem Angebot.
Reisebeschränkungen werden weniger
Rechtzeitig zur Haupturlaubszeit heben auch mehr und mehr Länder ihre Reisebeschränkungen auf. So sollen zum Beispiel die Einreisebeschränkungen aus Spanien nach Portugal zum 1. Juli enden. In Griechenland dürfen ab diesem Datum wieder alle Flughäfen aus Deutschland direkt angeflogen werden.
Grundsätzlich gilt noch bis 31. August eine weltweite Reisewarnung (also: nicht notwenige, touristische Reisen zu vermeiden). Ausgenommen sind aber bereits jetzt die meisten EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz.
Von Reisen nach Großbritannien, Irland, Malta, Schweden und Finnland wird jedoch noch abgeraten. Hinweise zu den einzelnen Ländern finden sich auf den Webseiten des Auswärtigen Amts.
Deutschland übernimmt den EU-Ratsvorsitz
Die Corona-Pandemie wird auch das bestimmende Thema während Deutschlands EU-Ratspräsidentschaft sein. Turnusmäßig übernimmt das Land am 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020 den Vorsitz im Rat der Europäischen Union und wird in dieser Zeit alle Ratstreffen und vorbereitenden Gremien wie Ausschüsse und Arbeitsgruppen leiten. Zuletzt war das 2007 der Fall.
Das Land, das die Ratspräsidentschaft innehat, kann inhaltliche Schwerpunkte setzen, soll aber vor allem als Mittler auf Kompromisse und Lösungen unter den Mitgliedstaaten im Rat hinarbeiten. In dieser Hinsicht wird Deutschland gleich zu Beginn geprüft - wenn es nämlich um das 750-Milliarden-Euro-Corona-Hilfspaket für die EU geht.
Um dieses „Next Generation EU“ genannte Instrument zur Konjunkturbelebung gibt es Streit, weil der größte Teil (500 Milliarden Euro) als Zuschüsse gezahlt werden soll und nicht als Darlehen, das die Länder zurückzahlen müssen. Das würde bedeuten, dass die EU-Staaten dieses Defizit gemeinsam wieder ausgleichen müssten, was einige Länder nicht wollen. Diskutiert wird darüber auf einem EU-Sondergipfel am 17. und 18. Juli.
Abseits von Corona: Renten steigen
Von der Pandemie abgesehen gibt es eine weitere Änderung, die viele Menschen betrifft. Zum 1. Juli steigen nämlich die Renten - und zwar um 3,45 Prozent in Westdeutschland und um 4,2 Prozent in Ostdeutschland. Für die "Standardrente", eine fiktive Rente, die jemand mit einem Durchschnittseinkommen nach 45 Beitragsjahren bekommen würde, bedeutet das: 1.538,55 Euro pro Monat (im Westen) und 1.495,35 Euro (im Osten).
Schutz vor sogenannten Konversionstherapien
Zudem ist ein Gesetz beschlossen worden, dass sogenannte Konversionstherapien für Minderjährige und nicht einwilligungsfähige Erwachsene verbietet. Mit dieser Art der Behandlung versuchen Einzelne oder Organisationen Menschen etwa von Homosexualität "zu heilen" - zum Beispiel, indem sie versuchen, homosexuelle, transgender oder transsexuelle Menschen durch negative Bemerkungen von ihrer Lebensweise abzubringen. "Seelsorger_innen verwende(te)n beispielsweise Gebete zur Kontrolle von Homosexualität", heißt es auf dem "Regenbogenportal" des Familienministeriums. Dass solche Behandlungen bei Betroffenen oft psychische Schäden wie Depressionen verursachen, ist wissenschaftlich erwiesen.
Nun droht also bei Verstößen gegen das Verbot eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Wer Werbung dafür macht, muss bis zu 30.000 Euro Bußgeld bezahlen. Das Gesetz gilt nicht für Erwachsene, die selbstbestimmt handeln können, außerdem gilt es nicht für Behandlungen, die Menschen in Anspruch nehmen, wenn sie sich mit ihrem angeborenen Geschlecht nicht identifizieren können und ihren Körper dem empfundenen Geschlecht angleichen wollen. Ausgenommen sind auch Therapien bei Störungen der Sexualpräferenz wie Pädophilie.
Verwendete Quellen:
- Website der Bundesregierung: Konjunkturpaket: Wirtschaft soll wieder in Schwung kommen, Altersbezüge: Renten steigen zum 1. Juli und Verbot von Konversionstherapien: Schutz der sexuellen Selbstbestimmung
- Website des Bundesministeriums für Gesundheit: Spahn: "Wenig zu testen ist teurer, als zu viel zu testen"
- regenbogenportal.de (Website des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend): Homosexuelle heilen?
- Website des Auswärtigen Amts: Coronavirus/Covid-19: Reisewarnung für Staaten außerhalb der EU/Schengen-Gebiet und zur EU-Ratspräsidentschaft
- Website der EU-Kommission: Europäischer Aufbauplan
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