SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich hält eine Änderung des Wahlrechts nach den neuen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts noch vor der nächsten Bundestagswahl für möglich. "Ob wir jetzt noch gesetzgeberische Schritte gehen müssen, werden wir innerhalb der Koalition, aber auch mit der Union beraten", sagte er der "Rheinischen Post" (Mittwoch). Mit dem Urteil gebe es nun eine Gewissheit, dass der neue Bundestag eine Größe von 630 Mitgliedern hat.
Jede weitere Änderung des Wahlrechts werde sich an den Vorgaben des Verfassungsgerichts und der verlässlichen Größenbegrenzung des Bundestages messen lassen müssen, sagte Mützenich.
Die von SPD, Grünen und FDP eingeführte Reform des Wahlgesetzes ist laut Urteil aus Karlsruhe in Bezug auf die Aufhebung der sogenannten Grundmandatsklausel verfassungswidrig. Diese von der Ampel abgeschaffte Regel sah im alten Wahlrecht vor, dass Parteien auch dann in der Stärke ihres Zweitstimmenergebnisses in den Bundestag einziehen, wenn sie unter der Fünf-Prozent-Hürde lagen, aber mindestens drei Direktmandate gewannen. Dies setzte das Gericht jetzt vorerst wieder in Kraft, bis der Gesetzgeber eine Neuregelung verabschiedet hat.
Ein Kernstück der Ampel-Reform - die Begrenzung des Bundestages auf 630 Abgeordnete und der Wegfall der sogenannten Überhang- und Ausgleichsmandate - hat dagegen Bestand.
Aus der Union hieß es, man stehe auch kurzfristig für weitere Gespräche bereit. Neben der vom Gericht jetzt wieder eingesetzten Grundmandatsklausel sei für die Union aber ebenso unabdingbar, dass kein siegreicher Wahlkreiskandidat auf seinen Sitz im Bundestag verzichten müsse.
Der Respekt vor dem Votum der Wähler müsse oberste Priorität besitzen, sagte der parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Thorsten Frei (CDU), den Zeitungen der Funke Mediengruppe. "Aus diesem Grund sollten wir noch in dieser Wahlperiode einen gemeinsamen Weg finden, wie wir sicherstellen, dass der Deutsche Bundestag auf etwa 600 Mandate verkleinert und zugleich sicherstellt wird, dass die Sieger der Wahlkreise ihr gewonnenes Mandat auch tatsächlich wahrnehmen können." © dpa
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