Wer das Existensrecht Israels leugnet oder antisemitische Hassrede verbreitet, soll in Zukunft mit härteren Strafen belegt werden. In Nordrhein-Westfalen fordert die Landesregierung außerdem ein Bekenntnis zu Israel als Voraussetzung für eine Einbürgerung.

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Die schwarz-grüne Landesregierung Nordrhein-Westfalens will über eine Bundesratsinitiative erreichen, dass das Bekenntnis zum Existenzrecht Israels zur Voraussetzung für eine Einbürgerung in Deutschland wird.

NRW werde laut einem Beschluss des Landeskabinetts noch in dieser Woche einen Entschließungsantrag in die Länderkammer einbringen, sagte Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) am Mittwoch im Landtag in Düsseldorf.

Härtere Strafen bei Volksverhetzung

Darin werde die Bundesregierung aufgefordert, zeitnah in Abstimmung mit den Innen- und Justizministern der Länder Vorschläge zur Änderung des Straf- und Staatsangehörigkeitsrechts zu entwickeln. Außerdem fordert die NRW-Regierung eine Verschärfung des Straftatbestands der Volksverhetzung.

Auch die Leugnung des Existenzrechts Israels solle künftig unter Strafe gestellt werden, sagte Wüst. "Das Bekenntnis zum Existenzrechts Israels gehört für mich zum Deutschsein dazu", sagte der CDU-Politiker.

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Einbürgerung nur bei Bekennung zu Israels Existenzrecht

"Deutscher Staatsbürger kann nur werden, wer sich zum Existenzrecht Israels bekennt", sagte der Regierungschef weiter. Diejenigen, die bei Reden, auf Demonstrationen oder in Hetzvideos die Auslöschung des Staates Israel forderten, müssten die ganze Konsequenz des Rechtsstaats spüren.

"Die Leugnung des Existenzrechts Israels ist genauso menschenverachtend wie die Leugnung des Holocaust", sagte Wüst. "Deswegen sollte sie auch genauso strafbar sein."

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