Die Bundesanwaltschaft geht in Revision gegen das Urteil gegen den Mitangeklagten André E. Ob davon auch das Urteil gegen die Hauptangeklagte Beate Zschäpe oder gegen die anderen drei Angeklagten betroffen ist, war zunächst unklar. Der Haftbefehl gegen E. war vergangenen Mittwoch aufgehoben worden.

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Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe hat Revision gegen das Urteil gegen André E. im NSU-Prozess eingelegt. Die Gründe der Entscheidung vom Montag hingen im Einzelnen von der schriftlichen Urteilsbegründung des Oberlandesgerichts in München ab, sagte eine Sprecherin der Bundesanwaltschaft. Zuvor hatte die "Frankfurter Rundschau" berichtet. Die Sprecherin äußerte sich nicht zur Frage, ob die Behörde auch Revision gegen die Urteile gegen Beate Zschäpe oder die anderen drei Angeklagten einlegen wird.

Haftbefehl gegen E. ist aufgehoben

Der Mitangeklagte André E. war am vergangenen Mittwoch zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Die Richter sprachen E. allerdings nicht der Beihilfe zum versuchten Mord schuldig, wie dies die Bundesanwaltschaft gefordert hatte. Sie verurteilte den 38-Jährigen, der bei der Tarnung des NSU-Trios im Untergrund geholfen haben soll, lediglich wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung. Die Verteidiger hatten einen Freispruch von sämtlichen Anklagepunkten für ihren Mandanten gefordert. Der Haftbefehl gegen ihn war noch am Mittwoch aufgehoben worden.

Besondere Schwere der Schuld

Die Hauptangeklagte Zschäpe war nach mehr als fünf Jahren Prozess wegen zehnfachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Oberlandesgericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest - damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlossen. (mc/dpa)

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