Die Opposition ist im Gesundheitsausschuss des Bundestags mit ihren Anträgen für eine rasche Finanzspritze zur Stärkung der Krankenhäuser gescheitert.
Die CDU/CSU und die Linke hatten in getrennten Anträgen ein so genanntes Vorschaltgesetz gefordert, um vor Inkrafttreten der geplanten großen Krankenhausreform Insolvenzen defizitärer Kliniken zu verhindern - sie fanden dafür aber in der Sitzung am Mittwoch keine Mehrheit, wie der Informationsdienst des Bundestags mitteilte.
In einer Expertenanhörung im vergangenen Monat hatten Krankenhausvertreter Soforthilfen gefordert, um angesichts drastisch gestiegener Kosten weitere Insolvenzen zu vermeiden. Die Koalitionsfraktionen von SPD, Grünen und FDP lehnten die Anträge nun aber ab.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) argumentiert, dass der Bund die angeschlagenen Kliniken bereits mit Hilfe in Milliardenhöhe unterstütze und weitere Finanzhilfen in Aussicht stünden.
Ein Ministertreffen von Bund und Ländern zur Krankenhausreform war vergangene Woche ohne Ergebnis zu Ende gegangen. Mitte Januar soll ein neuer Anlauf unternommen werden. Lauterbachs Zeitplan sieht vor, die Reform dann schrittweise bis 2029 umzusetzen. Sie soll die Finanzierung der Krankenhäuser auf eine neue Grundlage stellen und die medizinische Qualität verbessern. © AFP
"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.