Nach dem AfD-Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster hat Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) vor falschen Hoffnungen auf ein AfD-Verbotsverfahren gewarnt.
Die Entscheidung ebne "nicht automatisch den Weg zu einem Verbotsverfahren der AfD", sagte der FDP-Politiker am Montag den Zeitungen der Funke Mediengruppe. "Ein solches sollte man nur anstrengen, wenn man sich sehr sicher sein kann, dass es auch erfolgreich wäre."
Er begrüßte das Urteil in der Sache. "Unser demokratischer Rechtsstaat ist kein stehendes Ziel, das von Extremisten wund geschossen werden kann", sagte Buschmann. "Stattdessen verfügt er über die rechtlichen Instrumente, sich vor denjenigen Parteien zu schützen, die die Wertentscheidungen unserer Verfassung mindestens in Teilen ablehnen."
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) im nordrhein-westfälischen Münster hatte am Montag die Einstufung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall erlaubt, weshalb der Verfassungsschutz die Partei mit bestimmten geheimdienstlichen Mitteln wie etwa V-Leuten beobachten darf. © AFP
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