Abgeordnete auf Landes- oder Bundesebene müssen sich entschuldigen oder abmelden, falls sie nicht an einer Plenarsitzung teilnehmen können. Das unentschuldigte Fehlen des nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Armin Laschet beschäftigt nun den Landtag.
Die SPD im Düsseldorfer Landtag macht ein Fass auf: Über eine Kleine Anfrage wollen die Sozialdemokraten von Ministerpräsident
"Fassanstich statt Plenarsitzung" schrieb die SPD über ihre Anfrage. Laschet habe unter anderem die Fragestunde zur umstrittenen Räumung des Hambacher Forstes verpasst.
Die SPD bezieht sich auf einen Tweet der NRW-CDU, die mit den Worten "O'zapft is" am 18. September von Laschets Auftritt bei den "Fühlinger Wiesn" berichtete, bei dem er "rund 400 Mitglieder mit starker Rede bei Laune" gehalten habe.
Das sei um 18:00 Uhr gewesen. Der Landtag saß an dem Abend laut Protokoll bis 20:43 Uhr zusammen. Ebenfalls im Protokoll des Landtags sind vier Minister und fünf Abgeordnete genannt, die sich vorher entschuldigt hatten, weil sie nicht da waren oder früher weg mussten. Laschet wird nicht aufgeführt.
Mitglieder des Landtags müssen sich abmelden
Wie ein Sprecher des Landtags erklärte, werden in jeder Plenarsitzung um 10:00 und 14:00 Uhr Anwesenheitslisten ausgelegt, in die sich jedes Mitglied einträgt. Die tatsächliche Anwesenheit im Plenarsaal werde aber "nicht kontrolliert oder erfasst."
Die Geschäftsordnung sehe auch keine Sanktionen vor. Mitglieder des Landtags seien allerdings verpflichtet, dem Präsidenten anzuzeigen, wenn sie an Sitzungen des Landtags nicht teilnehmen können.
Die Landesregierung hat nun vier Wochen Zeit, um die Kleine Anfrage der SPD zu beantworten. Ein Sprecher der Landesregierung sagte auf dpa-Anfrage: "Für die Mitglieder der Landesregierung gelten die Regeln der Parlaments- und Staatspraxis zur Anwesenheit von Mitgliedern der Landesregierung an Plenarsitzungen des Landtags." (jwo/dpa) © dpa
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