Das Bundesverteidigungsministerium hat Angaben zurückgewiesen, dass durch die aktuellen Haushaltssperren auch Ausgaben aus dem Sondervermögen Bundeswehr blockiert sind. Es sei "unzutreffend", dass das Bundesfinanzministerium als Reaktion auf das Haushaltsurteil des Verfassungsgerichts "die Zahlungen des Verteidigungsministeriums aus dem Sondervermögen stoppt", erklärte das Wehrressort am Donnerstag. Betroffen seien lediglich über das Sondervermögen gestartete Projekte, die ab 2028 über den regulären Verteidigungsetat weiterfinanziert werden sollten.
Die "Augsburger Allgemeine" hatte am Donnerstag berichtet, der Zahlungsstopp betreffe nicht nur den regulären Wehretat, sondern auch das Sondervermögen der Truppe. Die Zeitung berief sich dabei auf ein Schreiben des Ressorts von Minister
"Um weitere Vorbelastungen für künftige Haushaltsjahre zu vermeiden, sind hiermit bis auf Weiteres alle von Ihnen aus dem Bundeshaushalt 2023 und auch aus dem Wirtschaftsplan 2023 des Sondervermögens Bundeswehr bewirtschafteten und noch verfügbaren Verpflichtungsermächtigungen gesperrt", heißt es der Zeitung zufolge in dem Dokument.
Dazu erklärte das Ministerium am Donnerstag, die Haushaltssperre beziehe sich "auf die im Bundeshaushalt 2023 noch verfügbaren Verpflichtungsermächtigungen". Das Sondervermögen sei dabei "prinzipiell von der Haushaltssperre ausgenommen".
Richtig sei aber, dass über das Sondervermögen auch Vorhaben vorgesehen seien, deren Finanzierung nicht ausschließlich über dieses abgedeckt sei. Die restliche Finanzierung solle ab dem Jahr 2028 über den normalen Verteidigungshaushalt abgedeckt werden. Das Ministerium habe deshalb "die Inanspruchnahme der Verpflichtungsermächtigungen wegen solcher Projekte bis auf weiteres aus eigener Initiative eingeschränkt", hieß es. "Hier wirkt also zunächst die Haushaltssperre."
Dies sei "eine Vorsichtsmaßnahme" während der laufenden Prüfung der Folgen des Verfassungsgerichtsurteils, erklärte das Ministerium. Das Wehrressort könne aber beim Finanzministerium Anträge stellen, "um die Finanzierung auch dieser Projekte aus dem Sondervermögen abzusichern".
Das 100 Milliarden Euro schwere Sondervermögen war in Folge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine über eine Grundgesetzänderung geschaffen worden. Es soll die über Jahrzehnte zusammengesparte Bundeswehr wieder fit für die Landes- und Bündnisverteidigung machen und dazu beitragen, dass Deutschland das Nato-Ziel erreicht, zwei Prozent der Wirtschaftsleistung für Verteidigung auszugeben. © AFP
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