"Überlastet, überfordert, zu lasch – Was läuft schief bei den Gerichten?", wollte Frank Plasberg am Montagabend bei "Hart, aber fair" wissen. Die Suche nach der Antwort war unterm Strich interessant, aber nicht immer angemessen. Vor allem "Bild"-Chefredakteur Julian Reichelt konnte nicht vom Vereinfachungsstil seines Blattes lassen.

Christian Vock
Eine Kritik
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Wenn Kritik an der Arbeit deutscher Gerichte laut wird, fallen immer die gleichen Schlagwörter: zu lasche Urteile, Personalmangel, Überforderung und die Täter würden besser geschützt als die Opfer. Aber stimmt dieses Bild? Darüber diskutierte Frank Plasberg mit seinen Gästen.

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Diese Gäste diskutierten bei "Hart, aber fair":

  • Gisela Friedrichsen, Gerichtsreporterin
  • Julian Reichelt, Chefredakteur der "Bild"-Zeitung
  • Roman Reusch (AfD), Bundestagsabgeordneter und ehemaliger Oberstaatsanwalt
  • Gerhart Baum (FDP), ehemaliger Bundesinnenminister
  • Jens Gnisa, Direktor des Amtsgerichts Bielefeld und Vorsitzender des deutschen Richterbundes

Darüber wurde bei "Hart, aber fair" gesprochen:

Die Frage "Was läuft schief an deutschen Gerichten" aus dem Titel der gestrigen Ausgabe von "Hart, aber fair" ist bezeichnend für weite Strecken der Diskussion. Dass etwas schief läuft, schien von Beginn an festzustehen. Zu diskutieren war also nur noch die Frage, was genau schief läuft.

Glücklicherweise kompensierten Gisela Friedrichsen und Jens Gnisa mit objektivierenden Beiträgen die teils brachialen Vereinfachungen anderer. Es ist ihnen zu verdanken, dass die Sendung immer wieder in geordnete Bahnen gelenkt wurde.

Diese Bahnen führten zu zwei Hauptfragen, an denen man sich in der Runde abarbeitete: Erstens: Sind die Urteile zu harmlos? Zweitens: Sind die Gerichte überlastet?

Sind die Urteile zu harmlos?

Für die Beantwortung dieser Frage wählte die Redaktion neben zwei Fällen von Kindesmissbrauch ein Beispiel aus Berlin aus, bei dem Jugendliche einen Obdachlosen mit Feuer attackiert haben.

Die Staatsanwaltschaft plädierte auf eine Verurteilung wegen versuchten Mordes. Die zuständige Jugendstrafkammer verurteilte den Haupttäter aber nur wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung, zu 33 Monaten Haft. Die anderen Angeklagten bekamen Bewährungs-, beziehungsweise kleinere Arreststrafen.

Wie es zu dieser Diskrepanz zwischen Anklage und Urteil kommen kann, erklärte zunächst Jens Gnisa: "Das Gericht muss feststellen, wie der Sachverhalt tatsächlich ist. Die Anklage einer Staatsanwaltschaft ist die eine Seite, die muss das Gericht prüfen. Und dann gibt es noch die andere Seite. Am Ende kann es sein, das sich ein Sachverhalt anders darstellt als er von der Staatsanwaltschaft angeklagt wurde."

Laut Gnisa eine ganz normale Situation, für "Bild"-Chefredakteur Julian Reichelt indes ein Skandal: "Ich kann mir schwer vorstellen, dass irgendjemand in diesem Land zu der Auffassung kommen kann, dass man Feuer unter einem Menschen legen kann, ohne ihn dabei töten zu wollen", sagte Reichelt.

Als dann Gerhart Baum an Reichelt gerichtet einwarf, dass man doch erst einmal im Urteil nachlesen müsse, warum das Gericht zu dieser Einschätzung gekommen ist, versuchte Reichelt den Minister a.D. festzunageln, "ob man einen Menschen anzünden könne, ohne ihn umbringen zu wollen?"

Nun sah sich Gisela Friedrichsen gezwungen, Reichelt auf seine Unkenntnis des Falles aufmerksam zu machen:

"Von Anfang an haben die Medien durchgehend davon gesprochen, dass hier ein Obdachloser angezündet worden sei. Tatsächlich haben diese Jugendlichen ein brennendes Taschentuch auf die Bank geworfen und gesagt, sie wollten den Mann nur erschrecken. Anscheinend hat sich das Gericht den Eindruck verschafft, dass diese Jugendlichen den Mann tatsächlich nicht umbringen, sondern nur erschrecken wollten. Wenn ich jemanden anzünde, dann brennt er. Diesem Mann ist aber nichts passiert."

Was zeigt diese Diskussion?

Dass man gut daran tut, sich die Fälle, in denen man Fehlurteile vermutet, genau anzusehen. Nur so kann man beurteilen, ob es Systemfehler gibt und gegebenenfalls etwas ändern.

Sind die Gerichte überlastet?

Diese Frage wurde exemplarisch am Fall Antweiler durchexerziert. Zwischen 2012 und 2013 sollen in dem Dorf in der Eifel mehrere Kinder in einer Kita misshandelt worden sein. Nach zweijährigen Ermittlungen wurde Ende 2015 Anklage erhoben, aber bis heute gibt es kein Verfahren.

Für Gnisa ein unhaltbarer Zustand, den der Jurist unter anderem auf die Prozessordnung zurückführt: "Wir brauchen eine Strafprozessreform, die es erlaubt, dass die Richter die Verfahren schnell und zügig zum Ende bringen können und dass die Verteidiger nicht bis zum Gehtnichtmehr Knüppel zwischen die Beine werfen können."

Genauso sieht es Gerhart Baum, der an dieser Stelle auf das Love-Parade-Verfahren aufmerksam machte, bei dem er Opfer vertritt.

Baum wies darauf hin, dass bereits 2020 die Verjährungsfrist abläuft und Angehörige wie Angeklagte möglicherweise nie wissen werden, woran sie sind. Baums Schluss: "Wir sind für solche Verfahren nicht gerüstet."

Frank Plasberg warf nun die Frage auf, ob nicht auch die Richter eine Mitschuld tragen. Statistiken zufolge gebe es nämlich immer mehr Richter und immer weniger Verfahren.

Diesen Eindruck versuchte Gisela Friedrichsen entkräften: "Ich habe nicht den Eindruck, dass die Richter faul sind. Ich habe den Eindruck, sie sind heillos überlastet. Das liegt daran, dass die Verfahren in den letzten Jahren sehr viel komplexer geworden sind, wir viel mehr Straftatbestände haben, dass wir auch eine immer professionellere Verteidigung haben, die von ihren Rechten und Möglichkeiten umfassendst Gebrauch macht."

Fazit:

Es war eine interessante Sendung ohne die übliche Phrasendrescherei, die zumindest einen kurzen, wenn auch nicht repräsentativen Einblick in die Gerichtssäle der Republik gab.

Dass wie überall auch an deutschen Gerichten Fehler gemacht werden und es damit auch Fehlurteile gibt, sollte wohl nicht überraschen. Dass es gut ist, dass in Deutschland die Gerichte Urteile fällen und nicht die "Bild"-Zeitung, überrascht aber wohl nur Julian Reichelt.

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