Der frühere Kopf der rechtsextremen Identitären Bewegung in Österreich, Martin Sellner, wehrt sich gegen das bundesweite Einreiseverbot durch Brandenburgs Landeshauptstadt Potsdam. Sellner sieht in dem Einreiseverbot einen Verstoß gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung.

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Der frühere Kopf der rechtsextremen Identitären Bewegung in Österreich, Martin Sellner, geht mit juristischen Mitteln gegen das bundesweite Einreiseverbot durch Brandenburgs Landeshauptstadt Potsdam vor. "Bei uns ist ein Eilantrag anhängig", sagte der Sprecher des Potsdamer Verwaltungsgerichts, Ruben Langer, am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur. Der Antrag des Anwalts von Sellner richte sich gegen die Verfügung zum Einreiseverbot der Stadt vom 22. März. Darin werde der Verlust des Freizügigkeitsrechts in der Europäischen Union (EU) festgestellt. Gegen Sellner war ein bundesweites Einreiseverbot erlassen worden. Er hatte danach angekündigt, dagegen vorzugehen.

"Correctiv"-Recherchen: Sellner sprach über eine sogenannte Remigration

Der Hintergrund des Falls ist, dass Sellner bei einem Treffen radikaler Rechter in einer Potsdamer Villa im November 2023 nach eigenen Angaben über die sogenannte Remigration gesprochen hat. Er versteht darunter, dass Menschen mit ausländischen Wurzeln massenhaft das Land verlassen müssen, auch Menschen mit deutschem Pass. Das Medienhaus "Correctiv" hatte über das Treffen berichtet, an dem mehrere AfD-Mitglieder teilnahmen, aber auch Mitglieder der CDU und der sehr konservativen Werteunion.

Nach dpa-Informationen handelt es sich um Sellner. Der rechte Vordenker kündigte in einem Video danach ein Eil- und ein Hauptsacheverfahren gegen das Einreiseverbot an und sprach von einer "Atomwaffe des Einreiseverbots". Aus seiner Sicht legt der Bescheid Verstöße gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung dar.

Sellner sagt Auftritte in Deutschland ab

Ein Hauptsacheverfahren ist derzeit aus Sicht des Verwaltungsgerichts allerdings nicht absehbar: Dies wäre dann ein Klageverfahren, sagte der Gerichtssprecher. "Das setzt voraus, dass ein Widerspruchsbescheid ergangen ist." Die Stadt hat laut Gericht zwei Wochen Zeit für eine Stellungnahme. Bisher liege keine Stellungnahme vor.

Potsdams Oberbürgermeister Mike Schubert (SPD) hatte zum Einreiseverbot erklärt: "Wir müssen zeigen, dass der Staat nicht ohnmächtig ist und seine legitimen Mittel nutzt." Für die Verweigerung der Einreise sind grundsätzlich Landesbehörden zuständig, in diesem Fall ist es die Ausländerbehörde in Potsdam.

Das bundesweit geltende Einreiseverbot müsste zum Beispiel die Bundespolizei durchsetzen. In dem Video erklärte Sellner allerdings, er sei in Österreich und werde vorerst nicht nach Deutschland einreisen - kommende Auftritte in Deutschland seien gestrichen. (dpa/aks)

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