Asylbewerbern kann nach Angaben der Bundesregierung nicht verwehrt werden, mit der geplanten Bezahlkarte auch Tabak oder Alkohol zu kaufen. Das geht aus einer Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine parlamentarische Anfrage des CSU-Gesundheitspolitikers Stephan Pilsinger hervor, über die das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) berichtet und die auch der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.
Das Ministerium führte verfassungsrechtliche Gründe an. Wenn der Kauf mit der Bezahlkarte eingeschränkt werde, müsse die Einschränkung wegen des Gleichbehandlungsgrundsatzes für Geldleistungen aus allen sozialen Mindestsicherungssystemen gelten. Die Leistungsträger müssten die Einhaltung dann überprüfen. "Ein solches Vorgehen wäre vor dem Hintergrund der verfassungsmäßigen Freiheits- und Persönlichkeitsrechte weder zulässig, noch wäre dies im Hinblick auf Personalressourcen vertretbar", heiß es in der Antwort des Ministeriums.
"Die Leistungsberechtigten können daher auch nach der derzeit beabsichtigten Anpassung der Regelungen im Asylbewerberleistungsgesetz eigenverantwortlich über die konkrete Verwendung der ihnen für den Grundbedarf zur Verfügung stehenden Leistungen entscheiden", so das Ministerium. "Dies bedeutet, dass die Leistungsberechtigten aus dem ihnen mit der Bezahlkarte zur Verfügung stehenden Budget – wie andere Haushalte auch – die Mittel entsprechend ihrer konkreten Vorstellungen einsetzen können."
Der CSU-Gesundheitspolitiker Pilsinger sagte dem RND: "Ich bin der Überzeugung, dass die geplante Bezahlkarte bundesweit einheitlich für Alkohol, Zigaretten und Glücksspiel gesperrt werden sollte." Dass über die Bezahlkarten auch Zigaretten und Alkohol auf Kosten der deutschen Steuerzahler gekauft werden könnten, sei komplett daneben.
14 von 16 Bundesländern hatten sich Ende Januar auf ein gemeinsames Vergabeverfahren zur Einführung einer Bezahlkarte für Asylbewerber geeinigt, das bis zum Sommer abgeschlossen sein soll. Mit der Karte soll unter anderem verhindert werden, dass Flüchtlinge Geld an Schlepper oder an ihre Familie oder Freunde ins Ausland überweisen. © dpa
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