Die Bundesregierung hat die vereinfachten Zugangsregeln zum Kurzarbeitergeld bis Ende Juni 2023 verlängert.
Der "schreckliche Angriffskrieg" Russlands gegen die Ukraine habe eine unsichere wirtschaftliche Situation geschaffen, erklärte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) am Mittwoch nach der Kabinettssitzung in Berlin. "Kurzarbeit bleibt weiter eine stabile Brücke über ein tiefes wirtschaftliches Tal." Auch Leiharbeiternehmerinnen und -arbeitnehmer profitierten von der Verlängerung, betonte der Minister.
Der vereinfachte Zugang zum Kurzarbeitergeld war in der Corona-Pandemie beschlossen und mehrmals verlängert worden. Der Bundesrat hatte im Oktober grünes Licht dafür gegeben, dass die Bundesregierung per Verordnung weitere Verlängerungen beschließen darf.
Nun soll es bis Mitte des nächsten Jahres für die Beantragung weiterhin ausreichen, wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigten von Arbeitsausfall betroffen sind. Darüber hinaus sollen Beschäftigte nach wie vor keine Minusstunden aufbauen müssen, bevor sie Kurzarbeitergeld beziehen dürfen. (AFP/tas)
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