Es ist nicht der erste Fall mutmaßlicher Spionage für Russland seit Beginn des Kriegs in der Ukraine. In Berlin steht schon ein früherer BND-Mitarbeiter vor Gericht, nun geht es um einen Soldaten.
Weil er einem russischen Geheimdienst Informationen geliefert haben soll, hat die Bundesanwaltschaft einen deutschen Berufssoldaten wegen mutmaßlicher geheimdienstlicher Agententätigkeit angeklagt.
Die Karlsruher Behörde wirft dem Mann nach Angaben vom Dienstag auch vor, das Dienstgeheimnis verletzt zu haben. Details dazu nannte sie nicht. Der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf muss jetzt entscheiden, ob es zu einem Prozess kommt.
Der Beschuldigte hatte der Mitteilung zufolge als Berufssoldat beim Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) gearbeitet. Die Einrichtung mit Sitz in Koblenz ist zuständig für die Ausstattung der Bundeswehr mit Material und Waffen sowie die Entwicklung, Erprobung und Beschaffung von Wehrtechnik.
Festnahme im August 2023
Ab Mai 2023 soll der Mann - aus eigenem Antrieb - mehrfach dem Russischen Generalkonsulat in Bonn und der Russischen Botschaft in Berlin eine Zusammenarbeit angeboten haben. "Dabei übermittelte er zu einer Gelegenheit Informationen, die er im Zuge seiner beruflichen Tätigkeit erlangt hatte, zwecks Weiterleitung an einen russischen Nachrichtendienst", hieß es.
Beamte des Bundeskriminalamtes hatten den Angeschuldigten am 9. August in Koblenz festgenommen. Seitdem ist er in Untersuchungshaft. Damals hatten Einsatzkräfte zudem die Wohnung und den Arbeitsplatz des Beschuldigten durchsucht. Die Ermittlungen wurden in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst (MAD) und dem Bundesamt für Verfassungsschutz geführt, wie die Bundesanwaltschaft damals mitteilte.
Prozess gegen mutmaßlichen BND-Spion
Es ist nicht der erste Fall mutmaßlicher Spionage für Russland seit Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine. In Berlin wird einem früheren Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes (BND) vor dem Kammergericht der Prozess gemacht. Hierbei geht es um den Verdacht des Landesverrats. Carsten L. soll geheime Informationen an einen russischen Nachrichtendienst weitergegeben zu haben. Bei dem Inhalt soll es sich um ein Staatsgeheimnis im Sinne des Strafgesetzbuchs handeln.
Die deutschen Sicherheitsbehörden haben Anstrengungen gegen Spionage durch russische Dienste verstärkt. Als Reaktion auf den Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine hatten europäische Staaten zudem russische Agenten ausgewiesen. (dpa/lag)
"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.