- Die EU will mit Unterstützung der Vereinten Nationen einen Sondergerichtshof zur Bestrafung von Kriegsverbrechen in der Ukraine einrichten.
- Experten zufolge ist der Weg zu einem solchen Tribunal jedoch steinig.
Kiew und der Westen wünschen sich ein Gericht, das den russischen Präsidenten
Da Russland den Gerichtshof nicht anerkennt, kann der IStGH jedoch nicht gegen Moskau wegen des Verbrechens der Aggression vorgehen. Deshalb schlug die EU vergangene Woche vor, mit Unterstützung der Vereinten Nationen einen Sondergerichtshof einzurichten. Juristen sehen jedoch große Hürden auf dem Weg zu einem solchen Tribunal:
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Breite Unterstützung für Sondertribunal notwendig
Um ein Sondertribunal einzurichten, ist eine breite internationale Unterstützung notwendig. Diese Hürde sei nicht unüberwindbar, wenn es den politischen Willen dazu gebe, sagt Oona Hathaway, Professorin für internationales Recht an der Universität Yale, und verweist auf die wachsende Unterstützung für die Ukraine: 143 Staaten stimmten Mitte Oktober in der UN-Vollversammlung dafür, die russische Annexion ukrainischer Gebiete zu verurteilen.
Die Vollversammlung scheint das einzige Gremium für eine Unterstützung des Sondergerichts durch die Vereinten Nationen zu sein, denn im UN-Sicherheitsrat würde Russland sein Vetorecht dagegen nutzen. Hathaway fürchtet jedoch, dass die Zustimmung zu einem Gericht, an dem nur europäische Staaten oder eine regionale Organisation wie die EU beteiligt sind, begrenzt sein werde. Das sei die "falsche Botschaft" angesichts von Aggressionsverbrechen, sagt die Juristin.
Kann man Wladimir Putin festnehmen?
Eine große Herausforderung wäre die Festnahme von Beschuldigten. Verantwortlich für die Angriffe gegen die Ukraine ist die höchste russische Führungsriege. Moskau erklärte bereits, ein Sondertribunal werde "keinerlei Legitimität" haben.
"Sofern es keinen Regimewechsel in Russland gibt, müssten Putin und andere sehr ranghohe Amtsträger Russland verlassen, um in einem anderen Staat festgenommen und an das Gericht überstellt zu werden", sagt Cecily Rose von der niederländischen Universität Leiden.
Das hält die Völkerrechtlerin für unwahrscheinlich, denn während ihres Mandats und möglicherweise auch darüber hinaus genießen Putin und sein Zirkel Immunität. "Wenn sie Russland verlassen müssten, wären andere Staaten wahrscheinlich gezwungen, die Immunität dieser Personen zu respektieren", sagt Rose.
Der UN-Sicherheitsrat könnte jedoch alle Staaten zur Zusammenarbeit verpflichten, wie er es im Fall des vom IStGH angeklagten ehemaligen sudanesischen Machthabers Omar al-Baschir getan hat. Aber dagegen würde Moskau sein Veto einlegen.
Schließlich gebe es noch die Möglichkeit, Angeklagte in Abwesenheit zu verurteilen, sagt Rose. (afp/tas)
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