Mit der Einrichtung von Gefahrenzonen hat die Polizei in Hamburg eine Debatte über die Grenzen des Rechtsstaates ausgelöst. Waren die Gefahrenzonen in der Hansestadt die Vorstufe einer Auflösung von rechtsstaatlichen Verhältnissen - oder ein legitimes Mittel zur Gefahrenabwehr?

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Unbeteiligte festnehmen oder verprügeln. Demonstranten angreifen, Meinungsäußerungen verhindern, alteingesessene Bewohner vertreiben. Glaubt man allen Kritikern der Hamburger Gefahrenzonen, befand sich die Freie- und Hansestadt sich in den letzten Wochen auf einem direkten Weg in eine willkürliche Polizei-Diktatur nach dem Vorbild absolutistischer Staaten wie der DDR.

Wer "links" aussieht, entscheidet die Polizei

Die Wirklichkeit sah dann doch ein wenig anders aus. In den sogenannten "Gefahrengebieten", die die Hamburger Polizei als Reaktion auf wochenlange Auseinandersetzungen mit Linksextremen eingerichtet hatte, durften Polizisten "verdachtsunabhängig" kontrollieren. Jeder Passant konnte von der Polizei angehalten werden, musste auf Verlangen die Kontrolle seiner privaten Dinge über sich ergehen lassen und den Ausweis vorzeigen. Auch Platzverweise waren möglich.

Zielpersonen dieser Regeln sollten Personen sein, die "äußerlich der linksradikalen Szene zugeordnet werden können", wie ein ranghoher Einsatzleiter vor dem Hamburger Innenausschuss erklärt hat. Wer in den letzten Tagen mit Kapuzenpulli durch Altona oder St. Pauli lief, ging das Risiko eines Platzverweises ein.

Das schärfste Polizeigesetz Deutschlands

Bei der Einrichtung der zeitlich unbegrenzten Gefahrenzonen, die sich gefühlt über die halbe Stadt erstreckten, berief sich die Hamburger Polizei auf ein Polizeigesetz, das bereits 2005 unter dem damaligen CDU-Innenminister Nagel erheblich verschärft worden war. "Das schärfste Polizeigesetz Deutschlands", stellte Nagel damals stolz der Öffentlichkeit vor. Heute regiert nicht mehr die CDU alleine, sondern die SPD. Das umstrittene Gesetz ist geblieben.

"Die Polizei darf im öffentlichen Raum in einem bestimmten Gebiet Personen kurzfristig anhalten, befragen, ihre Identität feststellen und mitgeführte Sachen in Augenschein nehmen", lautet der umstrittene Passus, auf den sich die Hamburger Polizei bei ihrem Vorgehen beruft. Einen Gerichtsbeschluss benötigt sie nach ihrer Ansicht zur Einrichtung eines "bestimmten Gebietes" nicht.

Gefahrenzonen auch in anderen Bundesländern möglich

Unter Juristen ist umstritten, ob dieses Gesetz überhaupt mit der Verfassung vereinbar ist. Vor allem die fehlende Beteiligung eines Richters sorgt für Kritik. Die Hamburger Partei "Die Linke" will jetzt gegen den Paragrafen klagen und so einen Parlamentsvorbehalt durchsetzen. Dann müsste die Hamburger Bürgerschaft jedem Gefahrengebiet zustimmen.

Das Hamburger Polizeirecht ist kein isoliertes Phänomen. Auch in anderen Bundesländern gibt es die Möglichkeit von verdachtsunabhängigen Kontrollen, zum Beispiel in Berlin und Bayern. Die dortigen Verantwortlichen werden das Geschehen in der Hansestadt bestimmt aufmerksam beobachtet haben.

Olaf Scholz: Bewährtes Instrument

Hamburgs Ersten Bürgermeister Olaf Scholz ficht die Kritik nicht an. "Das Instrument hat sich bewährt und wird sich weiter bewähren", verteidigte Scholz die Einrichtung von Gefahrengebiete in einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung. "Die Kontrollen haben die Maßnahme bestätigt", sagte Scholz. Die Polizei habe schließlich bei ihren Kontrollen "Schlagwerkzeuge und Feuerwerkskörper" gefunden.

Besonders auffällig an Scholz Argumentation ist die Rechtfertigung eines Polizei-Mittels mit seinem Ergebnis. Weil die Polizei Hinweise auf geplante Gewalttaten gefunden habe, müsse auch das Mittel richtig sein - mit dieser Argumentation könnte man auch den Einsatz von Gewalt und Folter rechtfertigen.

Ist Sicherheit ein Supergrundrecht?

Ebenfalls problematisch ist die Umkehrung der Beweislast in den betroffenen Gebieten und die Aufgabe der Unschuldsvermutung. Betroffene müssen der Polizei (und keinem unabhängigen Gericht) beweisen, dass sie nichts Verbotenes vorhaben, sonst droht der Platzverweis. Die Hamburger Gefahrenzonen ordnen sich damit in einen schon länger andauernden Prozess der Höherbewertung von Sicherheits-Interessen denn von freiheitlichen Grundrechten ein.

Von einem "Supergrundrecht Sicherheit" sprach der damalige Innenminister Hans Peter-Friedrich bereits 2013 - und handelte sich damit viel Kritik ein. Ebenfalls im vergangenen Jahr beklagte der angesehene Frankfurter Jura Professor Peter-Alexis Albrecht in einem Interview mit dem ZDF die schleichende Aufgabe von Grundrechten zu Gunsten von Sicherheitsinteressen seit dem 11. September 2001: "Vor einer scheinbaren Gefahr soll die Gesellschaft ihre gesamte Freiheit aufgeben, und das ist eine Umkehrung dessen, was uns unser Leben und unsere Demokratie wert ist", sagte Albrecht.

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