Die Abschiebung des Ex-Leibwächters von Al-Kaida-Anführer Osama bin Laden nach Tunesien soll nach einer Gerichtsentscheidung rückgängig gemacht werden.
Erst am Vormittag war bekannt geworden, dass Sami A., ehemals einer der Leibwächter von Al-Kaida-Anführer Osama bin Laden, in seine Heimat Tunesien abgeschoben worden ist. Das muss nun rückgängig gemacht werden.
Die Abschiebung von Sami A. stelle sich als "grob rechtswidrig dar und verletzt grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien", teilte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen mit.
Am Morgen trotz Verbots abgeschoben
Der von den Sicherheitsbehörden als islamistischer Gefährder eingestufte Sami A. war am Freitagmorgen in Begleitung von Bundespolizisten mit einer Chartermaschine von Düsseldorf aus in sein Heimatland geflogen worden.
Erst am Donnerstag hatte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschieden, dass er vorerst nicht abgeschoben werden dürfe. Sein Abschiebeverbot hatte das Gericht mit fehlender Sicherheit für Sami A. vor Folter in Tunesien begründet.
Das Gericht informierte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) über seine Entscheidung, als Sami A. bereits im Flugzeug saß.
Das für die Abschiebung zuständige NRW-Flüchtlingsministerium erklärte, es habe keine Kenntnis von dem Abschiebeverbot gehabt.
Eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums hatte zuvor auf die Frage, ob der Gefährder womöglich nach Deutschland zurückgeholt werden müsse, gesagt, dies sei "tatsächlich Sache von NRW und im Ergebnis des Gerichts".
Innenminister Horst Seehofer (CSU) sei "nach Beendigung der Rückführung informiert, sprich mit Übergabe an die tunesischen Behörden" informiert worden, sagte die Sprecherin.
Das Innenministerium habe die Behörden in Nordrhein-Westfalen bei der Abschiebung unterstützt. Die Entscheidung über die Abschiebung liege in diesem Fall aber in NRW.
So argumentiert das NRW-Flüchtlingsministerium
Das NRW-Flüchtlingsministerium berief sich auf eine dem Abschiebeverbot vorangegangene Entscheidung einer anderen Kammer des Verwaltungsgerichts vom Mittwoch.
Darin sei die Abschiebungsandrohung des Ausländeramts der Stadt Bochum für rechtmäßig erachtet worden. "Auf Grundlage dieses Beschlusses ist die Rückführung nach Tunesien durchgeführt worden", heißt es in der Mitteilung des Ministeriums. Laut Verwaltungsgericht Gelsenkirchen dient die Abschiebungsandrohung "lediglich der rechtlichen Vorbereitung der tatsächlichen Abschiebung".
Sami A. lebte seit Jahren mit Frau und Kindern in Bochum. Er war 1997 zum Studium nach Deutschland gekommen. Im Jahr 2000 soll er eine militärische Ausbildung in einem Lager der Al-Kaida in Afghanistan erhalten und zeitweise zur Leibgarde von Osama bin Laden gehört haben.
Anschließend soll sich Sami A. in Deutschland als salafistischer Prediger betätigt haben. Der Tunesier hat diese Vorwürfe stets bestritten. Die Bundesanwaltschaft hatte laut Gericht gegen ihn ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet, aber mangels hinreichenden Tatverdachts wieder eingestellt. © dpa
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