Die SPD-Spitze schließt ein Verbotsverfahren gegen die AfD nicht aus - knüpft einen solchen Schritt aber an weitreichende Voraussetzungen. Sollten die Erkenntnisse des Verfassungsschutzes die Erfolgsaussichten eines solchen Verfahrens als gesichert erscheinen lassen, dann sei ein Antrag auf Prüfung der Verfassungswidrigkeit der AfD "eine klare Option" zur Verteidigung der Demokratie, heißt es in einem Beschluss des SPD-Bundesvorstandes vom Samstag.
Ultima Ratio gegen rechtsextreme Bedrohungen
Klar sei, dass ein Parteienverbot in einer Parteiendemokratie die Ultima Ratio, also das letzte Mittel, sei. "Nie jedoch darf die Demokratie tatenlos dabei zusehen, wie eine Partei sie von innen heraus zu zerstören sucht."
"Für uns steht außer Frage: Die AfD ist eine rechtsextremistische Partei, die von völkischer Ideologie durchdrungen ist und die Demokratie bedroht", heißt es in dem Beschluss. Die Verfassungsschutzämter beobachteten die AfD weiter, trügen ihre Erkenntnisse zusammen und bewerteten sie.
Rechtsextremismus-Verdacht gegen AfD bestätigt und juristisch umstritten
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte die Gesamtpartei AfD im März 2021 als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft - eine Einschätzung, die rund ein Jahr später in erster Instanz durch das Verwaltungsgericht Köln bestätigt wurde. Die AfD setzt sich dagegen juristisch zur Wehr. Das Verfahren beim Oberverwaltungsgericht in Münster läuft noch. Dass ein Verbotsantrag gestellt wird, ohne dass der Verfassungsschutz die Gesamtpartei als gesichert rechtsextremistisch einstuft, gilt als unwahrscheinlich. Ein solcher Antrag könnte von Bundestag, Bundesregierung oder Bundesrat gestellt werden - entscheiden müsste dann das Bundesverfassungsgericht.
Die Bremer Regierungsfraktionen - SPD, Grüne und Linke - streben ein Verbotsverfahren gegen die AfD an. Der Bremer Senat solle sich dafür auf Bundesebene einsetzen, teilten die Fraktionen vergangene Woche mit. © dpa
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