- Die Äußerungen von Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan bleiben vorerst ohne strafrechtliche Folgen.
- Der "Spiegel" berichtet unter Berufung auf ein offizielles Schreiben, dass die Staatsanwaltschaft keinen Anlass für Ermittlungen sehe.
- Kubicki hatte bei einer Veranstaltung im Vorfeld der niedersächsischen Landtagswahl den türkischen Präsidenten im Zusammenhang mit dessen Flüchtlingspolitik als "Kanalratte" bezeichnet.
Die Äußerungen von Bundestagsvizepräsident
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Bei einer Veranstaltung im Vorfeld der niedersächsischen Landtagswahl hatte Kubicki den türkischen Präsidenten als "Kanalratte" bezeichnet. Er warf Erdogan dabei vor, Flüchtlinge als Druckmittel gegen den Westen zu benutzen.
Erdogan warf Kubicki Beleidigung und Verleumdung vor
"Mangels des Vorliegens zureichender tatsächlicher Anhaltspunkte" für eine Straftat sei "das Verfahren entsprechend eingestellt worden", zitierte der "Spiegel" aus dem Schreiben der Staatsanwaltschaft. Diese wolle eine Strafanzeige von Erdogan, der Kubicki Beleidigung und Verleumdung vorgeworfen hatte, nicht weiter verfolgen.
Das Wort "Kanalratte" habe "sachlichen Bezug" zum Flüchtlingsthema, so der zuständige Staatsanwalt
Der zuständige Staatsanwalt schrieb dem Bericht zufolge, das Recht auf freie Meinungsäußerung überwiege in diesem Fall "das Recht der persönlichen Ehre" von Erdogan. Zwar sei das Wort "Kanalratte" eine "scharfe und auch sehr überspitzte Kritik", habe aber einen "sachlichen Bezug" zum Flüchtlingsthema. Es sei nicht erkennbar, dass es Kubicki "um das bloße Verächtlichmachen" von Erdogan gegangen sei.
Erdogan will die Entscheidung nicht hinnehmen. Sein Kölner Anwalt Mustafa Kaplan sagte dem "Spiegel", er habe bei der Generalstaatsanwaltschaft Celle bereits Beschwerde eingelegt. Kaplan kritisierte die Hildesheimer Ermittler scharf. Es sei "offensichtlich, dass sachfremde Erwägungen, nämlich politische, ausschlaggebend waren bei dieser Entscheidung".(afp/jst)
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